Gefährliche Abstandsunterschreitung

Gefährliche Abstandsunterschreitung

LKR. OBERALLGÄU. Mit einem deutlichen Bußgeld und einem mehrmonatigen Fahrverbot muss der Fahrer eines Pkw rechnen, der den erforderlichen Mindestabstand erheblich unterschritt.

Am 22. Dezember 2014 führten Beamte der Kemptener Verkehrspolizei auf der BAB7 in Fahrtrichtung Füssen eine Abstandskontrolle durch. Hierbei wurden mehrere Verstöße festgestellt, die jeweils mit Verwarnungs- und Bußgeldverfahren geahndet werden.
Gegen 10.30 Uhr erfasste die Messung allerdings einen besonders gefährlichen Verstoß: Der Fahrer eines Audi A3 war mit 138 km/h unterwegs und hielt dabei zum vorausfahrenden Fahrzeug lediglich einen Abstand von sechs Metern ein. Gesetzlich vorgeschrieben ist bei dieser Fahrgeschwindigkeit ein Mindestabstand von rund 70 Metern (exakt 69 Meter).
Der Fahrer des Fahrzeuges aus dem Landkreis Ravensburg muss daher mit einem Bußgeld von mindestens 400 Euro rechnen. Darüber hinaus wird er ein dreimonatiges Fahrverbot antreten müssen und mindestens zwei Punkte im Fahreignungsregister erhalten.

Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Gefährlichkeit von Abstands- und Geschwindigkeitsverstößen hin. Ein Blick in die Unfallstatistik zeigt, dass diese ursächlich für jeden dritten schweren Verkehrsunfall im vergangenen Jahr auf den Autobahnen im Zuständigkeitsbereich waren.

Während die Vorschriften für Geschwindigkeitsbegrenzungen den Kraftfahrern bekannt sind, sorgen die Regeln für den richtigen Sicherheitsabstand ab und an für Zweifel. Hier gilt die einfache Faustformel „halber Tacho in Metern“. Das bedeutet, dass bei einer Fahrgeschwindigkeit von 100 km/h mindestens 50 Meter Abstand einzuhalten sind; dies entspricht genau dem Abstand zweier Leitpfosten am Fahrbahnrand der Autobahn. Bei schlechter Sicht oder ungünstigen Witterungsverhältnissen sind natürlich größere Abstände einzuhalten.
(PP Schwaben Süd/West, 9.30 Uhr, ce)

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Quelle: Bayerische Polizei