POL-HRO: Führen eines PKW unter Einfluss von Alkohol

25.12.2014 – 18:48

Ludwigslust (ots) – Am 25.12.2014 fiel gegen 16.00 Uhr einem Verkehrsteilnehmer auf der B 106 zwischen der LTG-Tankstelle und der Autobahnbrücke über die BAB 24 die ungewöhnliche Fahrweise eines ihm folgenden Kraftfahrers auf. So zeigte dieser wiederholt eine sehr späte Reaktion auf das verkehrsbedingte Anfahren bzw. Bremsen der vorausfahrenden Fahrzeuge. An der Ampelanlage entschloss sich der aufmerksame Verkehrsteilnehmer kurzentschlossen den Kraftfahrer des Jeeps auf sein Verhalten anzusprechen. Bereits beim Öffnen der Fahrertür schlug ihm eine starke Alkoholfahne entgegen. Mit Hilfe eines weiteren nachfolgenden Verkehrsteilnehmers gelang es, den Trunkenheitsfahrer an der Weiterfahrt zu hindern, bis die Polizei eintraf. Ein freiwilliger Atemalkoholtest zur Feststellung der Fahrtauglichkeit ergab einen Wert von 2,4 Promille. Gegen den Trunkenheitsfahrer, der seinen Führerschein abgeben musste, wird jetzt wegen des dringenden Verdachts des Führens eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol ermittelt. Die Polizei dankt dem beherzten und schnellen Eingreifen der beiden Verkehrsteilnehmer, die mit großer Wahrscheinlichkeit Schlimmeres verhindern konnten.

Gilbert Küchler Erster Polizeihauptkommissar Polizeihauptrevier Ludwigslust Tel. 03874/4110 

Rückfragen zu den Bürozeiten:
Polizeipräsidium Rostock
Pressestelle
PHKin Isabel Wenzel
Telefon: 038208/888-2040
Fax: 038208/888-2006
E-Mail: pp-hro@gmx.de
Internet: http://www.polizei.mvnet.de

Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende:
Polizeipräsidium Rostock
Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst
Telefon: 038208/888-2110
E-Mail: elst-pp.rostock@polmv.de

Quelle: news aktuell / dpa