POL-IZ: 141223.5-Oelixdorf/Schlotfeld: Wilderer unterwegs?

23.12.2014 – 14:54

Kreis Steinburg (ots) – Es ist für sie schon auffällig, dass im Bereich Schmabeck/Schlotfeld und bis hinüber an die Bundesstraße 77 (Itzehoe/Rendsburg) immer weniger Rehwild angetroffen wird, berichteten Jagdpächter und ein Mitarbeiter des Itzehoer Stadtforstes gegenüber einem Beamten des Polizei-Bezirksreviers Itzehoe. Der gab seine Erkenntnisse dann auch an den Fachdienst Umweltschutz seiner Dienststelle in einem Schreiben weiter.

Anhaltspunkte dafür, dass in dem Gebiet gewildert wird, sind laut Bericht, „häufig zu hörende Schüsse, zum Teil mit Kugelschlag“. Wahrgenommen wurden sie sowohl in den Abend- als auch in den Nachtstunden: „Selbst um 1.20 Uhr wurde schon ein Schuss gehört“, teilte der Beamte seinen Kollegen mit.

Die Wildunfälle entlang der Bundesstraße 206 (Itzehoe/Lübeck) hätten deutlich abgenommen. Auch diese Tatsache sei ein deutliches Indiz für die Vermutung der Jagdpächter und der Stadtförsterei, dass Wilderer am Werk sind.

Am vergangenen Wochenende wurden dann in Oelixdorf, linksseitig des Bastener Weges, die frischen Reste eines Rehskeletts gefunden, von dem mehr oder weniger unfachmännisch das Wildbrett abgeschärft worden war. Auffällig an dem Rehskelett – ein deutlich im Rippenbereich zu erkennender Ausschuss einer Kugel mit Anhaftungen von Panseninhalt.

Der Paragraph 292 des Strafgesetzbuches führt im Zusammenhang mit „Jagdwilderei“ folgendes aus:

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts 1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder 2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat 1. gewerbsmäßig‐ oder gewohnheitsmäßig, 2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder 3. von mehreren mit Schusswaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.

Das Polizei-Bezirksrevier Itzehoe – Fachdienst Umweltschutz bittet um Hinweise auf Personen, die der Jagdwilderei nachgehen. Telefon 04821/602-5710, oder 04821/602-0.

Hermann Schwichtenberg

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Quelle: news aktuell / dpa