Vorsätzliche Brandstiftung in landwirtschaftlichem Anwesen – Tatverdächtige in Untersuchungshaft

Vorsätzliche Brandstiftung in landwirtschaftlichem Anwesen – Tatverdächtige in Untersuchungshaft

KLARDORF/LK. SCHWANDORF. In Untersuchungshaft sitzen seit den Nachmittagsstunden des 23.12.2014 zwei 19-jährige junge Männer aus dem Landkreis Schwandorf. Sie stehen im dringenden Tatverdacht, in den späten Abendstunden des 21.12.2014, das Feuer in einem landwirtschaftlichen Anwesen in Klardorf/Lk. Schwandorf gelegt zu haben.

Gegen 23.00 Uhr war der Brand in der etwa 30 × 15 m großen und in Holzbauweise errichteten Scheune in der Kulturstraße bemerkt worden. Trotz des Einsatzes zahlreicher Feuerwehren gelang es nicht mehr das Gebäude zu retten, allerdings konnte ein Übergreifen der Flammen auf weitere Gebäude verhindert werden. Der Schaden beträgt nach ersten Schätzungen etwa 400.000 Euro. Verletzt wurde niemand. Aus der in das Gebäude integrierten Rinderstallung konnten die Tiere allesamt gerettet werden.

Noch in der Tatnacht übernahm die Kriminalpolizeiinspektion Amberg die Ermittlungen vor Ort. Nach den sehr schnell gewonnenen Erkenntnissen fokussierten sich die Ermittlungen in Richtung einer vorsätzlichen Brandstiftung, begangen von den beiden 19-jährigen, von denen einer in die Löscharbeiten eingebunden war.
Mit der zwischenzeitlich gewonnenen Kenntnislage konfrontiert, gestand einer der beiden die Tat ein, während der zweite diese von sich wies. Beide wurden festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Amberg in den Vormittagsstunden des 23.12.2014 dem Richter am Amtsgericht Amberg vorgeführt. Der erließ gegen das Duo Haftbefehl wegen des Verdachts der vorsätzlichen Brandstiftung.

Ebenfalls am 23.12.2014 erfolgte die Begutachtung des Brandortes durch Ermittler der KPI Amberg und einen Gutachter des bayerischen Landeskriminalamtes. Auf Grund des hohen Zerstörungsgrades des Brandobjekts konnten keine konkreten Spuren zur Entstehung des Feuers festgestellt werden. In der Gesamtschau sind die gewonnenen Erkenntnisse aber mit einer Brandlegung vereinbar.

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Veröffentlicht am: 23.12.2014, 14:05 Uhr;



Quelle: Bayerische Polizei