23.12.2014 – 12:33
Köln (ots) – Im vermeintlichen Schutz der Dunkelheit sind drei notorische Einbrecher (19, 22, 22) am Montagabend (22. Dezember) in eine Wohnung in der Kölner Innenstadt eingedrungen. Den wachsamen Augen eines Nachbarn (27) entgingen die Täter allerdings nicht. Noch am Tatort an der Lützowstraße klickten gegen 20.20 Uhr die Handschellen.
Unmittelbar zuvor hatte der 27-Jährige von seinem Fenster aus die drei Verdächtigen bemerkt: „Das dunkel gekleidete Trio schlich im rückwärtigen Grüngelände von Baum zu Baum“, gab der Kölner gegenüber den alarmierten Beamten an. „Über eine Mauer kletterten sie in den Hinterhof des Nachbargebäudes, während eine Komplizin außen stehen blieb. Die sollte offenbar Schmiere stehen“, teilte der Zeuge weiterhin mit. „Plötzlich verschwand die Komplizin in Richtung Lindenstraße.“ Währenddessen kletterten ihre Mittäter per Räuberleiter auf einen Wohnungsbalkon im Hochparterre und hebelten die Balkontür auf. In der Wohnung räumten die Einbrecher mehrere Schränke aus und plünderten unter anderem eine wertvolle Uhrensammlung des Eigentümers (36).
Weit kam das Trio mit seiner Beute allerdings nicht mehr. Angesichts der eintreffenden Streifenwagenbesatzungen versuchten die Ertappten hastig durch eine Garageneinfahrt zu entkommen. Einer der beiden 22-Jährigen kletterte über eine Regenrinne auf Garagendächer – nur um dort gestellt zu werden. In der Kleidung seines gleichaltrigen Komplizen, der in Deutschland keinen festen Wohnsitz vorweisen kann, fanden sich unter anderem hochwertige Uhren. Vergeblich hatten die Festgenommenen auf ihrer Flucht versucht, sich ihres Tatwerkzeugs und weiterer Beute zu entledigen. Die Gegenstände wurden sichergestellt, die Einbrecher wurden zur Wache gefahren. Die Beamten informierten den nicht anwesenden Wohnungsinhaber und gewährleisteten die Sicherung der Wohnung.
Auf Tatvorhalt verweigerten die Festgenommenen jede Aussage. Sie lassen sich anwaltlich vertreten. Die Südosteuropäer sind bereits einschlägig vielfach in Erscheinung getreten. Ob sie die kommenden Feiertage auf freiem Fuß verbringen werden, soll heute ein Haftrichter entscheiden. (cg)
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