POL-EL: Häusliche Gewalt auch an den Weihnachtsfeiertagen

22.12.2014 – 11:12

POL-EL: Häusliche Gewalt auch an den Weihnachtsfeiertagen
Das Foto zeigt v.l.n.r.: Michael Lammeö, Bernhard Weiner, Hiltrud Frese, Karl-Heinz Brüggemann, Monika Olthaus-Göbel

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Lingen – (ots) – Das Foto zeigt v.l.n.r.: Michael Lammeö, Bernhard Weiner, Hiltrud Frese, Karl-Heinz Brüggemann, Monika Olthaus-Göbel

„Häusliche Gewalt kennt keine Feiertage und kein Weihnachten. Häusliche Gewalt ist immer präsent und kommt unvorhersehbar!“, sagte der Leiter der Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim, Leitender Polizeidirektor Karl-Heinz Brüggemann, am Mittwoch bei einem Pressegespräch. Die Polizeiinspektion hatte zusammen mit dem SKF, dem SKM und dem Opferanwalt Dr. Bernhard Weiner zu einem Pressegespräch zum Thema „Häusliche Gewalt“ eingeladen. Seit 2002 das neue Gewaltschutzgesetz in Kraft getreten ist, gibt es für die Polizei und auch für die Sozialdienste bessere Möglichkeiten des Einschreitens. „Seit 2002 haben wir die Möglichkeit den Täter einer häuslichen Gewalt bis zu 14 Tagen aus seinem Haus zu weisen. Diese Zeit kann das Opfer nutzen und sich Hilfe bei den Sozialdiensten oder bei einem Rechtsanwalt holen oder auch bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten“, erklärte Brüggemann weiter. Kriminaloberkommissarin Hiltrud Frese vom Präventionsteam der Polizeiinspektion stellte die Zahlen der Fälle häuslicher Gewalt vor. Wurden im Jahr 2005 lediglich 53 Fälle häuslicher Gewalt in den Landkreisen Grafschaft Bentheim und Emsland registriert, waren es 2013 bereits 785. Bei über der Hälfte der Fälle stand der Täter der häuslichen Gewalt unter Alkoholeinwirkung. „Im Jahr 2014 haben wir bis November 752 Fälle aufgenommen. Wir gehen davon aus, dass in diesem Jahr über 800 Fälle häuslicher Gewalt angezeigt werden. Die steigende Zahl der Fälle zeigt uns, dass es zu einer Aufhellung des Dunkelfeldes kommt, denn wir gehen nicht davon aus, das es in den zurückliegenden Jahren weniger häusliche Gewalt gab“, machte Hiltrud Frese deutlich. Das liege auch daran, dass alle beteiligten Behörden und Institutionen deutlich sensibler geworden seien. „Wenn ein Fall häuslicher Gewalt bei der Polizei angezeigt worden ist, erhalten wir eine Mitteilung und die Daten des Opfers. Wir nehmen dann mit dem Opfer Kontakt auf und bieten unsere Beratung und Hilfe an“, erklärte die Sozialarbeiterin Monika Olthaus-Göbel vom Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF). In diesem Jahr haben bereits 50 Frauen mit insgesamt 51 Kindern das Angebot des SKF angenommen und sich in das Frauenhaus begeben. Sozialarbeiter Michael Lammel vom Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) stellte anschließend die Täterberatung vor, die seit Oktober 2012 vom SKM angeboten wird. „Auch wir erhalten von der Polizei eine Mitteilung, wenn es zu einem Fall häuslicher Gewalt gekommen ist. Dann nehmen wir mit dem Täter Kontakt auf und bieten unsere Beratung an“, erklärte Lammel. Häusliche Gewalt findet sehr häufig an den Wochenenden und an Feiertagen statt. Dieses liege zum Großteil daran, dass dann die gesamte Familie auf oft engem Raum zusammen sei und es dann zu Spannungen komme. „Wir bieten den Tätern von häuslicher Gewalt einen Kursus an, der über ein halbes Jahr dauert. Wir wollen erreichen, dass der Täter erkennt, dass Gewalt kein Mittel ist. Häufig ist es so, dass die Opfer die Beziehung zum Täter bestehen lassen wollen. Für sie kommt es darauf an, dass die Anwendung von Gewalt ein Ende hat“, so Lammel weiter. Der Rechtsanwalt Dr. Bernhard Weiner aus Meppen, der als Opferanwalt tätig ist und schon viele Opfer häuslicher Gewalt vertreten hat, machte deutlich, dass zunächst das Opfer aktiv werden müsse. „Die Opfer müssen den ersten Schritt machen, erst dann können wir Hilfe anbieten und es rechtlich beraten“, so Weiner weiter. Bei dem Pressegespräch wurde auch das seit zwei Jahren in Meppen und Papenburg praktizierte Projekt „ProBeweis“ vorgestellt. Es bietet Opfern von häuslicher und sexueller Gewalt die Möglichkeit, sich auch ohne eine Anzeige bei der Polizei erstattet zu haben, in den Krankenhäusern kostenlos untersuchen zu lassen. Dort werden dann die Spuren für ein eventuell später stattfindendes Verfahren gesichert und für drei Jahre asserviert. „Dieses Angebot der vorsorglichen Sicherung von Beweismitteln soll auch auf den gesamten Landkreis Emsland und die Grafschaft Bentheim ausgeweitet werden“, machte Hiltrud Frese vom Präventionsteam deutlich. „ProBeweis“ ist ein weiterer Baustein, den Opfern von häuslicher Gewalt zu helfen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Achim van Remmerden
Telefon: 0591 / 87-104
E-Mail: pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-el.polizei-nds.de

Quelle: news aktuell / dpa