19.12.2014 – 10:33
Freiburg (ots) – Am Donnerstagnachmittag wählte eine Frau aus einer Gemeinde innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Waldkircher Polizeireviers einen denkbar schlechten Zeitpunkt für eine Anzeigenerstattung: Sie fuhr zur Polizeidienststelle und brachte zur Anzeige, dass sie offensichtlich zu Unrecht von einem Inkassoinstitut zur Bezahlung einer nicht erbrachten Leistung aufgefordert wurde.
Im Zuge der Anzeigenaufnahme bemerkte die Polizeibeamtin, dass die Frau unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Beamtin und führte dazu, dass die Frau zur Blutentnahme musste und nun wegen Trunkenheit im Verkehr angezeigt werden muss, weil sie mit dem Auto zur Polizei gefahren war.
rb/jj
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