Mit Sicherheit ins Jahr 2015
OBERFRANKEN. Das Jahr neigt sich dem Ende zu und mit Freude erwarten alle den Jahreswechsel. Viele möchten das neue Jahr selbst mit einem Feuerwerk begrüßen. Damit der Umgang mit Pyrotechnik ohne böse Folgen bleibt, ist es wichtig einige Regeln zu beachten.
Wann welche Pyrotechnik erlaubt ist
Weitere Informationen:
Polizei-Beratung
Sogenannte Kleinfeuerwerke (pyrotechnische Gegenstände der Klasse II), wie Raketen, Böller, Luftheuler und Fontänen dürfen ausschließlich im Zeitraum vom 28. bis 31. Dezember und nur an Erwachsene verkauft werden. Ein Abbrennen dieser Kleinfeuerwerke ist nur an Silvester und am Neujahrstag erlaubt, nicht aber von Minderjährigen und nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, muss sich auf Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen, Knallerbsen und Partyartikel beschränken. Diese Gegenstände dürfen auch an jüngere Personen ausgegeben und ganzjährig gezündet werden.
Wichtige Kennzeichnung – Vorsicht, Strafbarkeit!
Lassen sie besonders Vorsicht bei pyrotechnische Artikeln aus dem Ausland, vor allem aus Osteuropa, walten. Die Art, Menge und Energie des Schwarzpulvers sowie die Tauglichkeit der Zünder entsprechen häufig nicht den deutschen Sicherheitsbestimmungen. Die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) stellt diesen illegalen Krachern in der Regel keine Zulassung aus, da sie zu gefährlich sind und es nicht selten zu Unfällen mit schweren Verletzungen kommt. Wer solche Artikel nach Deutschland einführt oder sie besitzt, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz strafbar.
Die Oberfränkische Polizei hat bereits jetzt ihre Kontrollen auf derartige Feuerwerkskörper verschärft.
Immer wieder Aufgriffe
Seit August 2014 stellten Polizisten in Oberfranken 2120 pyrotechnische Gegenstände sicher, 48 Anzeigen waren die Folge.
Beispielsweise kontrollierten Schleierfahnder aus Marktredwitz, Lkr. Wunsiedel, Anfang Dezember diesen Jahres, auf der Bundesstraße B303 einen VW Golf mit zwei jungen Insassen aus Sachsen-Anhalt. Die Männer hatten in der Tschechischen Republik auf den dortigen Billigmärkten eine große Anzahl Böller und Raketen gekauft. Insgesamt stellten die Beamten 314 pyrotechnische Gegenstände sicher, die in Deutschland nicht zugelassen waren. Beide Männer müssen sich strafrechtlich wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten.
Damit Sie sicher ins neue Jahr kommen, rät Ihnen Ihre Oberfränkische Polizei zu einem umsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern:
Verwenden Sie nur Feuerwerksartikel mit einer BAM- oder CE-Kennzeichnung.
Bewahren Sie Feuerwerkskörper sicher vor Kindern auf.
Brennen Sie Feuerwerkskörper nicht alkoholisiert ab.
Beachten Sie zwingend die Gebrauchsanweisung.
Führen Sie keine pyrotechnischen Artikel in den Taschen Ihrer Kleidung mit.
Schießen Sie keine Böller oder Raketen in Menschenmengen oder auf Gebäude.
Wenn bereits gezündete Silvesterkracher versagen, dann lassen Sie diese liegen und zünden sie die „Blindgänger“ keinesfalls erneut an.
Basteln Sie sich auf kein Fall Ihr eigenes Feuerwerk.