BPOLI LUD: Gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen

18.12.2014 – 13:37

Görlitz (ots) – In den vergangenen 24 Stunden wurden durch die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf ein georgischer (49), ein tunesischer (27) Staatsangehöriger, zwei russische (25, 27) sowie mehrere ukrainische Staatsangehörige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz angezeigt.

Der 49-jährige Georgier wurde auf dem Autobahnrastplatz „Wiesaer Holz“ festgestellt. Gegen ihn bestand der Verdacht, dass er dauerhaft in Frankreich bleiben und dort arbeiten wollte. Dafür wollte er unzulässiger Weise ein polnisches Visum nutzen. Er wurde nach Polen zurückgeschoben.

Den 27-jährigen Tunesier nahmen die Beamten im Görlitzer Bahnhof in Empfang. Einerseits fuhr er ohne Fahrschein nach Görlitz und kassierte deshalb eine Anzeige wegen des Erschleichens von Leistungen. Andererseits hält er sich seit Anfang Dezember dieses Jahres unerlaubt in der Bundesrepublik auf. Inzwischen wurde er an die zuständige Ausländerbehörde übergeben.

Gegen einen 42-jährigen Ukrainer wird neben des Verdachts der unerlaubten Einreise nun auch wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt. Er hatte versucht, mit einer total gefälschten litauischen ID-Karte über seine wahre Identität hinwegzutäuschen. Seinen richtigen Reisepass hatte er schließlich unter dem linken Hosenbein versteckt. Die Zentrale Ausländerbehörde in Chemnitz übernahm später den Fall.

Die gemeinsame deutsch-polnische Streifengruppe griff in der Nähe von Zgorzelec eine 28-jährige Ukrainerin ohne gültigen Pass auf. Erste Ermittlungen ergaben, dass die Frau im April zunächst erlaubt ins Schengen-Gebiet einreiste und sich nach Ablauf ihres Visums unerlaubt in Portugal aufhielt.

Mit erschlichenen polnischen bzw. litauischen Visa wurden zwei Ukrainerinnen (29, 45) sowie drei Ukrainer (29, 31, 45) in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf bzw. in einem Fall bei Görlitz ertappt.

Heute Morgen sind schließlich zwei russische Männer im Alter von 25 und 27 Jahren an der Autobahnanschlussstelle Görlitz in Gewahrsam genommen worden. Zwar waren die beiden im Besitz der erforderlichen Aufenthaltstitel, allerdings fehlte ihnen ein gültiger Reisepass.

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Quelle: news aktuell / dpa