17.12.2014 – 12:57
Grevesmühlen/Schönberg (ots) – Eine Funkwagenbesatzung kontrollierte am frühen Mittwochmorgen gegen 03:00 Uhr in Grevesmühlen eine 45-jährige VW-Fahrerin in der Bushaltestelle im Bereich des Ploggensees auf der B 105. Zuvor wurde das Fahrzeug im Straßenverkehr fahrend beobachtet. Während der Kontrolle fiel den Beamten auf, dass die amtlichen Siegel an den Fahrzeugkennzeichen abgekratzt waren und das die Hauptuntersuchung des VW bereits im April fällig gewesen wäre. Im Rahmen der weiteren Überprüfung konnten die Beamten ermitteln, dass der Pkw schon seit Ende Oktober außer Betrieb gesetzt worden war. Eine vorgelegte Zulassungsbescheinigung wurde beschlagnahmt und die amtlichen Kennzeichen abgeschraubt und sichergestellt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Entfernung des Fahrzeuges innerhalb der folgenden 24 Stunden aus dem öffentlichen Verkehrsraum als Auflage erteilt. Die 45-Jährige muss sich nun wegen der Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz, gegen die Abgabenordnung und gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz strafrechtlich verantworten. Einen weiteren Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz stellten Polizisten am Mittwochvormittag in Schönberg fest. Gegen 07:45 Uhr überprüfte eine Funkwagenbesatzung des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Metelsdorf den 27-jährigen Fahrer eines Opel im Bereich der Kreuzung Lübecker Straße und Dassower Straße. Bei der Überprüfung der Fahrzeugdaten stellten die Beamten fest, dass für den Opel keine Pflichtversicherung bestand. Die Weiterfahrt wurde dem 27-Jährigen untersagt und eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.
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