IM-MV: Einladung an Medienvertreter Innenminister Lorenz Caffier und Oberbürgermeister Alexander Badrow unterzeichnen gemeinsame Vereinbarung zur Konsolidierung des Haushalts der Hansestadt Stralsund

15.12.2014 – 14:26

Schwerin (ots) – Die Hansestadt Stralsund ist auf einem guten Weg zur Haushaltskonsolidierung. Sowohl Haushalt als auch Haushaltssicherungskonzept lassen erhebliche eigene Einsparbemühungen erkennen, um die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Das Innenministerium unterstützt diese Anstrengungen mit ergänzenden finanziellen Hilfen und schließt eine Konsolidierungsvereinbarung mit der Stadt ab. Die Beiträge der Hansestadt zur Haushaltskonsolidierung und die finanziellen Hilfen des Landes werden in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, einer Konsolidierungsvereinbarung, geregelt.

Zu dem Termin der Unterzeichnung sind Medienvertreter eingeladen.

Zeit: Donnerstag, 18. Dezember 2014, 12:30 Uhr

Ort: Stralsund, Rathaus, Alter Markt

Hintergrund:

Für ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauerhaften Haushaltsausgleichs in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen nach § 22 Absatz 2 Satz 2 Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) stellt der Landesgesetzgeber jedes Jahr Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR als sogenannten Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse zur Verfügung. Die Mittel werden nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ gezahlt, denn die Empfänger müssen zunächst eigene Einsparanstrengungen unternehmen. In einer Konsolidierungsvereinbarung werden dann jährliche Teilziele vereinbart, bei deren Erreichen dann Teilsummen der Konsolidierungshilfe als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt werden. Diese Vereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.

Bei den ergänzenden Hilfen gemäß § 22 Absatz 2 Satz 2 FAG M-V handelt es sich nicht um Finanzmittel aus dem Haushaltskonsolidierungsfonds, der mit 100 Mio. EUR ausgestattet ist und solche Kommunen zusätzlich zu den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich finanziell unterstützen soll, die zum 31.12.2011 überdurchschnittlich hohe Altfehlbeträge zu verzeichnen hatten.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich@im.mv-regierung.de
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Quelle: news aktuell / dpa