POL-K: 141215-4-K Autodieb mit gestohlenem BMW unterwegs – Festnahme

15.12.2014 – 13:56

Köln (ots) – Festgenommener stand unter Drogeneinfluss – Blutprobe

Dank eines aufmerksamen Autofahrers (49) hat die Polizei Köln am späten Sonntagabend (14. Dezember) im Stadtteil Klettenberg sehr schnell die gefährliche Fahrt eines Autodiebes (29) gestoppt. Der Mann war in einem gestohlenen BMW unterwegs, stand unter Drogeneinfluss und hat obendrein keine Fahrerlaubnis.

Gegen 23.30 Uhr bemerkte der Zeuge den 320d, der mit auffälligen Schlangenlinien auf der Luxemburger Straße stadtauswärts fuhr. Der 49-Jährige handelte vorbildlich und rief sofort den Polizeinotruf an. Hinzugerufene Polizisten stoppten den BMW. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 29-Jährige nicht verkehrstüchtig war. Wie sich später herausstellte, hatte er Drogen genommen.

Noch ein weiteres wichtiges Detail bemerkten die Polizisten sofort. Der BMW war kurz zuvor in der Innenstadt gestohlen worden – Festnahme!

Der Eigentümer des Fahrzeugs (52) hatte seinen Wagen gegen 20 Uhr in einer Tiefgarage am Klapperhof abgestellt. „Ich bin dann in eine Gaststätte gegangen und habe meine Jacke an der Garderobe aufgehängt“, erklärte der Geschädigte bei der Anzeigenerstattung. „Später habe ich dann bemerkt, dass mein Autoschlüssel aus der Jacke gestohlen worden war!“

Nach derzeitigen Erkenntnissen hatte der 29-Jährige den BMW zu diesem Zeitpunkt schon aus der Tiefgarage entwendet. Der Wächter (26) der Parkgarage hatte zwischenzeitlich ein Ersatzparkticket an einen Mann herausgegeben, der behauptet hatte, das Original verloren zu haben. „Das Ticket wird oft verloren, das ist nicht ungewöhnlich“, erklärte er gegenüber den Polizisten. Der 26-Jährige gab den Uniformierten eine sehr genaue Personenbeschreibung, die in allen Details auf den Festgenommenen passte.

Die Beamten ließen den gestohlenen Wagen abschleppen und brachten den überführten Dieb in das Polizeigewahrsam. Dort wurde ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen. Der Festgenommene ist bereits polizeibekannt. Er muss sich jetzt in einem Verfahren wegen Diebstahls von Kraftfahrzeugen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln und eines möglichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. (he)

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Quelle: news aktuell / dpa