POL-WHV: PK Varel vom 12.12.-14.12.2014

14.12.2014 – 10:07

Wilhelmshaven (ots) – 1. Varel

Verkehrsordnungswidrigkeit „Trunkenheit“ in zwei Fällen!

Im Zuge einer Alkoholkontrolle im Vareler Stadtgebiet am 12.12.2014, gegen 15.45 Uhr, wurde in der Mühlenstraße u.a. ein VW Golf einer 46jährigen Varelerin angehalten. Bei der Überprüfung wurde Alkoholgeruch in ihrer Atemluft festgestellt. Eine Alcomat-Überprüfung ergab eine Atemalkohol-Konzentration von 0,66 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde durchgeführt.Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Ebenso wurde am 14.12.2014, gegen 05.20 Uhr, ein 22jähriger Vareler als Fahrzeugführer eines Pkw in der Waisenhausstr. kontrolliert. Auch dieser stand unter Alkoholeinfluß. Die Überprüfung mittels des beweissicherenden Messgerätes ergab einen Wert von umgerechnet 0,52 Promille.

Für diese Verkehrs-Ordungswidrigkeiten (0,5 bis 1,09Promille) sieht der Gesetzgeber eine Geldbuße von 500.- Euro zuzüglich Verwaltungskosten, 1 Monat Fahrverbot, sowie vier Pkt.in Flensburg vor.

Brandstiftung

In der Nacht vom 12./13.12.2014, gegen 00.30 Uhr, wird durch Zeugen festgestellt, dass durch ein kleineres, vermutlich vorsätzlich gelegtes Feuer, eine Weihnachtsmarkt-Holzhütte auf dem Schloßplatz beschädigt worden ist. An der Hütte entstand aufgrund des schnellen Eingreifens ( Ein Eimer Wasser in die Flammen)durch die eingetroffene Funkstreife geringer Sachschaden. Zeugen teilen ihre Wahrnehmungen bitte der Polizei in Varel unter der Rufnummer 04451/9230 mit.

Diebstahl eines Tannenbaumes

In der Nacht vom 12./13. wird von einem umzäunten Weihnachtsbaum- verkaufsstand in der Mühlenstraße eine ca. 3m große Nordmanntanne im Werte 50.-Euro entwendet. Zeugenhinweise bitte an die Polizei Varel unter der Rufnummer 04451/9230.

2. Bockhorn

Führen eines Kleinkraftrades unter Drogeneinfluß/Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Am frühen Sonntagmorgen, gegen 04.45 Uhr, kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung in der Eichenstr. einen 22jährigen Bockhorner mit seinem Kleinkraftrad. Es wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer unter Drogeneinfluß sein Kraftrad in Betrieb genommen hat. Ferner war er noch im Besitz von nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel nebst Zubehör. Eine Blutprobenentnahme wurde durchgeführt, die Weiterfahrt untersagt. Bezüglich der Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluß wird er ein empfindliches Bußgeld pp. (Höhe, Fahrverbot wie bei einer alkoholbedingten Trunkenheitsfahrt) erhalten. Ferner ist ein Strafverfahren gegen ihn wegen Drogenbesitzes pp. anhängig.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
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Quelle: news aktuell / dpa