Polizei sucht mit Phantombild nach „Falscher Jugendamtsmitarbeiterin“

Polizei sucht mit Phantombild nach „Falscher Jugendamtsmitarbeiterin“

KELHEIM. Die Polizeiinspektion Kelheim konnte nun von der falschen Jugendamtsmitarbeiterin vom Bayer. Landeskriminalamt eine Phantomzeichnung erstellen lassen.
Die Polizei hofft nun, damit entsprechende Hinweise zu der Frau aus der Bevölkerung zu erhalten.


Tatzeit

Tatort

Größe
165-170 cm

Figur
normal

Geschätztes Alter


>

Augenfarbe
schwarz/braun

Haare
Kurzhaarschnitt, braun

Geschlecht
weiblich

Sprache/Dialekt
deutsch

Sachverhalt/Fahndungsgrund

Wie bereits in den Medien ausführlich bekannt ist, gab sich am 17.11.2014 eine unbekannte Frau in Kelheim als Mitarbeiterin des Jugendamtes aus und erschlich sich so das Vertrauen einer 23-jährigen jungen Mutter. Die Frau, welche vorgab, in Sachen Kindsmisshandlung ermitteln zu müssen, veranlasste die junge Mutter eines 10-Monate alten Mädchens dazu, das Kind nackt auszuziehen. Im Anschluss "begutachtete" die Frau das Kind.

Da bisherige intensive Ermittlungen hinsichtlich der Aufklärung der Identität der Frau keinen Erfolg brachten, wurde in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Regensburg und mit Unterstützung des Bayer. Landeskriminalamtes eine Phantomzeichnung der unbekannten Frau gefertigt.

Als Besonderheit ist das auffällige große Muttermal an der linken Halsseite zu erkennen.

Sachdienliche Hinweise zur Identität der unbekannten Frau werden erbeten an die Polizeiinspektion Kelheim unter der Telefon-Nr.. 09441/5042-0 oder an jede andere Polizeidienstelle.

Medien-Kontakt: Polizeiinspektion Kelheim, Pressebeauftragter PHK Winkler, 09441/50420.
Veröffentlicht am 12.12.2014 um 13.33 Uhr

Zuständige Dienststelle

Polizeiinspektion Kelheim
Bahnhofstraße 30
93309 Kelheim

Telefon: 09441/5042-0
Fax: 09441/5042-199

Die Polizei ist auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Bitte verwenden Sie unser Hinweisformular.

Hinweisformular
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Tip-off form

Für eilige Informationen wählen Sie bitte Notruf 110 oder wenden sich direkt an die sachbearbeitende oder jede andere Polizeidienststelle.

Quelle: Bayerische Polizei