08.12.2014 | 08:20 Uhr
Freiburg (ots) – Bei der Kontrolle eines Peugeots am Sonntag gegen 02.20 Uhr in der Mettinger Straße stellte die Polizei bei dem Fahrer Atemalkohol fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,46 Promille. Da der Fahrer erst 19 Jahre alt ist und somit für ihn die 0,0-Promillegrenze gilt, droht ihm nun ein Bußgeld von 250 EUR und ein Punkt im Fahreignungsregister. Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren dürfen sich nicht ans Steuer setzen, wenn sie zuvor Alkohol getrunken haben.
Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Freiburg Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Paul Wißler Telefon: 07741 8316-201 E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/