POL-K: 141205-6-K Verwaltungsgericht Köln bestätigt Demonstration durch die Innenstadt – Polizei Köln legt keinen Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht ein

05.12.2014 | 17:15 Uhr

Köln (ots) – Nachtrag zur Pressemeldung Ziffer 5 vom 3. Dezember

Der für Samstag (6. Dezember) bei der Polizei Köln angemeldete Demonstrationsaufzug eines „Bündnisses gegen die Innenministerkonferenz in Köln“ durch die Innenstadt ist nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts zulässig.

Die Polizei hatte aufgrund von Sicherheitsbedenken dem Anmelder unter anderem die Auflage erteilt, lediglich eine Standkundgebung auf dem Hohenzollernring zwischen Friesenplatz und Rudolfplatz durchzuführen. Gegen diese Auflagen hat der Veranstalter das Verwaltungsgericht Köln angerufen.

Laut Beschluss vom heutigen Tag sieht das Gericht keine ausreichenden Fakten für eine von der Polizei nicht beherrschbare Gefährdung von Rechtsgütern Dritter. Der Polizei liegen keine weiteren Fakten für Auflagen oder eine Verbotsverfügung vor, die nicht bereits dem Verwaltungsgericht vorgelegt worden sind. Infolgedessen wird die Polizei ihrerseits keine Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegen.

Die Polizei hatte sich vorab auf verschiedene denkbare Einsatzszenarien vorbereitet und wird mit starken Kräften im Einsatz sein, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. An alle Versammlungsteilnehmer wird weiterhin appelliert, friedlich und gewaltfrei zu demonstrieren. (cg)

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Quelle: news aktuell / dpa