04.12.2014 | 17:23 Uhr
Kassel (ots) – Beamten der Fahndungsgruppe der Polizeiautobahnstation Baunatal gelang am gestrigen Mittwochnachmittag die Festnahme eines 51 Jahre alten mutmaßlichen Drogendealers, der bei einer Verkehrskontrolle auf der Bundesstraße 3 mit seinem Wagen zunächst flüchtete. Die Beamten verfolgten den Flüchtenden und konnten ihn nach einigen hundert Metern stoppen. Bei der Absuche der Fahrtstrecke fanden die Beamten Betäubungsmittel, die der 51-Jährige, wie er später auch einräumte, bei seiner Flucht aus dem Autofenster geworfen hatte. Auch bei der anschließenden Durchsuchung der Kasseler Wohnung des Mannes fanden die Beamten weitere Drogen.
Flüchtender stand offensichtlich unter Drogeneinfluss
Der 51-Jährige ist bei der Polizei kein Unbekannter, er ist in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Drogendelikten mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Wie die Beamten der Fahndungsgruppe berichteten, hielten sie ihn gegen 16.30 Uhr im Rahmen einer stationären Verkehrskontrolle an. Er war mit seinem Wagen zwischen Schocketal und Wahnhausen unterwegs und wurde kurz nach der Abzweigung in Richtung Kassel-Wolfsanger in Höhe der Kontrollstelle angehalten. Ein Beamter wies ihn an, nach links auf den dortigen Parkplatz zu fahren. Der Fahrer signalisierte zunächst, den Anweisungen des Beamten Folge zu leisten, gab dann aber Gas und flüchtete in Richtung Hann. Münden. Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt konnten die Beamten ihn einholen und stoppen. Sie nahmen den offensichtlich unter Drogeneinfluss stehenden 51 Jahre alten Fahrer fest. Die Absuche der Fahrtstrecke führte zum Auffinden von knapp 100 Gramm Haschisch. Es folgte zunächst eine ärztliche Blutentnahme auf der Dienststelle, anschließend wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kassel die Wohnung des 51-Jährigen durchsucht. Dort fanden die Beamten zusätzlich knapp 100 Gramm Haschisch, kleinere Mengen Kokain und Amphetamin sowie szenetypisches Verpackungsmaterial und Bargeld. In der darauf folgenden Vernehmung räumte der 51-Jährige ein, mit Betäubungsmittel zu handeln. Er muss sich nun wegen Drogenbesitz und -handel sowie Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss verantworten.
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