04.12.2014 – Täter bei versuchtem Einbruch gestellt

04.12.2014 – Täter bei versuchtem Einbruch gestellt  – HVL

Landkreis Havelland; Falkensee, Seegefelder Straße und Mühlheimer Straße

Mittwoch, 03.12.2014; 11:25 Uhr

Die Polizei nahm am Mittwochnachmittag einen 30-jährigen Litauer fest, der im Verdacht steht in zwei Einfamilienhäuser eingebrochen zu sein bzw. es versucht zu haben.

Die Hausbewohnerin in der Seegefelder Straße vernahm Geräusche und sah einen fremden Mann, der offensichtlich versuchte über die Terrassentür in das Haus zu gelangen. Die Frau sprach den Mann an, weshalb er die Flucht ergriff.

Kurze Zeit später tauchte der gleiche Mann in der Mühlheimer Straße auf. Der Tatverdächtige gelangte durch die Wohnungstür in das Haus. Die Hausbesitzerin dachte aber, dass es ein Familienmitglied sei und rief nach diesem. Scheinbar beim vermeintlichen Diebstahl ertappt, nahm der Tatverdächtige reiß aus.

Aufgrund der Personenbeschreibung von Zeugen konnten Beamte der Polizeiinspektion Havelland in der Umgebung der beiden Häuser eine Person feststellen – den 30-jährigen Litauer. Die Polizei setzte zusätzlich einen Fährtenhund zur Ergreifung des Tatverdächtigen ein.

Bei der Überprüfung des Litauers stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Dortmund zur Aufenthaltsermittlung gesucht wurde. Aufgrund der Straftaten bei den Falkenseer Einfamilienhäusern wurde er vorläufig festgenommen.

Bei der Spurensicherung an den Tatorten wurden verschiedene Spuren gesichert, die nun im Landeskriminalamt ausgewertet werden müssen. Erst nach der Analyse können die Ermittler sagen, ob die Spuren vom Tatort mit denen des Litauers übereinstimmen. Die Kriminalpolizei prüft nun, ob noch andere Straftaten mit dem 30-Jährigen in Verbindung gebracht werden können.

 

Im Lauf des Mittwochs und des Donnerstags hörte die Kripo die Zeugen an und vernahm den Tatverdächtigen zum Sachverhalt. Die Kriminalisten ermittelt nun wegen versuchten Einbruchsdiebstahls, Diebstahls und Hausfriedensbruch.

 

Die Staatsanwaltschaft Potsdam veranlasste die Freilassung des Litauers, da die Gründe für die Anordnung der Untersuchungshaft nicht vorlagen.

Quelle: Internetwache Brandenburg