04.12.2014 | 14:38 Uhr
Aalen (ots) – Das Tötungsdelikt im Jobcenter in Rothenburg hat in Schwäbisch Hall eine Trittbrett-Aktion hervorgerufen. In einem sozialen Netzwerk bedauerte ein Schreiber, dass er „[in Rothenburg] nicht dabei war“ und dass er „dasselbe bald in Hall machen wolle“. Über einen Besucher der Seite des Netzwerks wurde die Nachricht beim Jobcenter in Schwäbisch Hall bekannt. Dort reagierte man prompt und alarmierte die Polizei. Der Betreiber der Seite, auf der die Drohung veröffentlicht wurde, veranlasste unmittelbar, dass die Drohung im Internet wieder gelöscht wurde. Die Polizei vertiefte einerseits beim Jobcenter die abgesprochenen Verhaltensmuster bei Übergriffen von Kunden auf Mitarbeiter und ergriff andererseits gleichzeitig Maßnahmen, um den Urheber der Drohung im Netz zu ermitteln. Als diese Ermittlungen erfolgreich waren, wurde festgestellt, dass es sich um eine Urheberin handelte. Die Schwäbisch Haller Kriminalpolizei trat umgehend mit der 33-jährigen Frau aus dem Raum Schwäbisch Hall in Kontakt. Der über die weitreichenden Folgen ihrer Veröffentlichung überraschten Frau wurden die Konsequenzen ihres Handelns aufgezeigt und ihr eröffnet, dass gegen sie wegen des Verdachts der Bedrohung und der Androhung von Straftaten ermittelt wird. Nach den derzeitigen Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft bestand im Zuge der veröffentlichten Drohung nie eine tatsächliche Gefahr für die bedrohten Mitarbeiter des Jobcenters.
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