04.12.2014 | 11:52 Uhr
Landkreis Freudenstadt (ots) – Freudenstadt: Auffahrunfall infolge Unachtsamkeit – 5.500 Euro Sachschaden; Dornstetten: Rasenflächen durch unbekannten Fahrzeugführer erheblich beschädigt – Zeugenaufruf; Horb: 1.500 Euro Sachschaden bei Unfallflucht – Zeugen gesucht
Freudenstadt: Auffahrunfall infolge Unachtsamkeit – 5.500 Euro Sachschaden
Zu einem Auffahrunfall mit zwei Fahrzeugen und circa 5.500 Euro Sachschaden kam es am Mittwochabend, gegen 18.40 Uhr, auf der Stuttgarter Straße/Bundesstraße 28 in Fahrtrichtung „Venus“. Infolge des Rotlichts, der auf Höhe des Stadthauses stehenden Ampel, bildete sich ein Rückstau. Dies bemerkte eine Pkw-Fahrerin zu spät, weshalb sie gegen den vor ihr verkehrsbedingt haltenden Wagen auffuhr. Verletzt wurde niemand. Das Fahrzeug des Geschädigten war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.
Dornstetten: Rasenflächen durch unbekannten Fahrzeugführer erheblich beschädigt – Zeugenaufruf
Ein bislang unbekannter Autofahrer befuhr zwischen Dienstag, 22 Uhr, bis Mittwoch, 7 Uhr, mehrere Rasenflächen in der Riedsteige und verursachte Sachschaden von circa 1.500 Euro. Der Vandale durchfurchte mit seinem Pkw das mit Rasen frisch angelegte Grundstück hinter der neuen Riedsteighalle sowie die ebenfalls neuen Rasenflächen auf dem daneben liegenden Parkplatzgelände. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dieser Straftat machen können, werden gebeten dies dem Polizeiposten Dornstetten, Telefon 07443 964266-0, mitzueilen.
Horb: 1.500 Euro Sachschaden bei Unfallflucht – Zeugen gesucht
Ein bislang unbekannter Täter beschädigte zwischen Montag, 9 Uhr, bis Mittwoch 16.30 Uhr, einen am Bahnhof Mühlen in der Straße Schelmenwasen ordnungsgemäß geparkten schwarz lackierten VW Fox. Die Geschädigte hatte ihren Pkw am Bahnhof Mühlen parallel zur Fahrtrichtung am Fahrbahnrand geparkt. Vermutlich beschädigte ein Autofahrer beim Rangieren aus einer gegenüberliegenden Parkbucht die linke Fahrzeugseite im Bereich des Kotflügels und der Frontstoßstange des VW Fox. Ohne sich um die Schadensregulierung von circa 1.500 Euro zu kümmern, entfernte sich der Unfallverursacher unerlaubt von der Örtlichkeit. Aufgrund der Spurenlage müsste der Pkw des Verursachers hinten rechts beschädigt sein. Zeugen, die den Unfall beobachteten oder weitere Angaben zum Verursacher machen können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Horb, Telefon 07451 96-0, in Verbindung zu setzen.
Rückfragen bitte an: Renate Diesch Polizeipräsidium Tuttlingen Pressestelle Telefon: 07461 941-111 E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/