21.11.2014 | 11:53 Uhr
Görlitz (ots) – Am Mittwochabend gegen 21.15 Uhr klingelte eine gemeinsame Streife des Polizeireviers Görlitz und der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf an der Wohnungstür eines 31-jährigen Görlitzers. Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Görlitzer Staatsanwaltschaft wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Der Verurteilte war bis zu diesem Zeitpunkt weder zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt erschienen, noch hatte er die offene Geldstrafe bezahlt. Da er auch an jenem Abend nicht in der Lage war, die Strafe zu bezahlen oder dies ablehnte, sollte er mitgenommen werden. Auf die unverfängliche Frage, ob er denn Drogen in seiner Wohnung aufbewahre, bejahte er diese plötzlich und gestand „etwas zum Eigenbedarf da zu haben“. Im gleichen Moment verweigerte er den Beamten das Betreten der Wohnung. Diese ließen sich von ihrem polizeilichen Auftrag aber nicht abbringen und holten sich die Genehmigung für eine Wohnungsdurchsuchung von der Staatsanwaltschaft Görlitz. Vor den Augen des zähneknirschenden Wohnungsinhabers wurden anschließend mehrere Gramm Marihuana und Haschisch aufgefunden. Nach Sicherstellung der Drogen ist der Festgenommene für die kommenden 55 Tage an die Justizvollzugsbeamten übergeben worden. Nun muss er wegen des erneuten Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in jedem Fall mit einem „Nachschlag“ durch die Justiz rechnen.
Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de www.bundespolizei.de