20.11.2014 | 23:00 Uhr
Greifswald (ots) – Am heutigen Tage (20.11.2014) führte die Polizeiinspektion Anklam in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr mit knapp über 200 Kräften einen Polizeieinsatz in der Brinkstraße in Greifwald durch.
Anlass war die Leistung von Vollzugshilfe im Rahmen der Durchsetzung eines Beschlusses des Amtsgerichtes Greifswald. Gegen 10:10 Uhr wurde durch den Gerichtsvollzieher der Gerichtsbeschluss bekanntgegeben.
In der weiteren Folge betraten Polizeibeamte das Gebäude der Brinkstraße 16-17, um festzustellen, ob sich dort widerrechtlich Personen aufhielten. Die Beamten mussten sich teilweise mit technischen Hilfsmitteln Zugang zu den Räumlichkeiten verschaffen.
Während dieser Maßnahmen wurde seitens der sich dort aufhaltenden Personen ein Reizstoff versprüht. Verletzt wurde dadurch niemand. Im Gebäude stellten die Beamten insgesamt sieben Personen fest. Als fünf der Personen in Gewahrsam genommen werden sollten, folgten zwei Männer den Aufforderungen der Polizei zunächst nicht und hielten sich an Gegenständen fest.
Zwei weitere Personen hatten sich zudem in einer Zwischendecke angekettet. Diese beiden Frauen konnten unverletzt befreit. Auf dem Dach des Gebäudes befanden sich außerdem drei weitere weibliche Personen. Die Versuche der Verhandlungsgruppe, die Frauen im Gespräch zum Verlassen des Daches zu bewegen, blieben ohne Erfolg.
Schließlich holte ein Höhenrettungsteam der Polizei die drei Frauen vom Dach des Gebäudes. Alle 10 Personen (sechs Frauen und vier Männer) wurden in Gewahrsam genommen.
Nachdem sich keine Personen mehr im betreffenden Teil des Hauses befanden, veranlasste der Eigentümer die Sicherung des Gebäudes durch eine Firma. Die meisten Gebäudeteile wurden mit Hilfe eines Baggers abgetragen. Diese Arbeiten waren gegen 20:00 Uhr beendet.
Während des gesamten polizeilichen Einsatzes konnte die angemeldete Mahnwache vor dem Gebäude der Brinkstraße 16-17 stattfinden. Ein Teilnehmer der Mahnwache hatte ein sogenanntes Cuttermesser bei sich.
Da dies einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz darstellt, wurde der Mann durch Polizeibeamte aufgefordert, ihnen zu folgen. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde er vorübergehend in Gewahrsam genommen.
Zu Beginn der Sicherungsmaßnahmen mussten die Polizeibeamten die Teilnehmer der Mahnwache unvermittelt aus dem Gefahrenbereich vor dem Haus bringen, da entgegen der Absprachen mit dem Eigentümer die Sicherungsmaßnahmen so ausgeführt wurden, dass Fensterscheiben in der oberen Etage zu Bruch gingen.
Die zum Teil sehr großen Scherben fielen auf den Bereich vor dem Gebäude und drohten die Versammlungsteilnehmer sowie die dort eingesetzten Polizeibeamten zu verletzen.
Die Versammlungsteilnehmer konnten die Mahnwache aber in unmittelbarer Nähe vor dem Nachbargebäude fortsetzen.
Bereits zu Beginn der polizeilichen Maßnahmen versammelten sich etwa 30 Personen spontan auf Höhe der Bleichstraße. Auch diese Versammlung konnte durchgeführt werden.
Im Zusammenhang mit dem Einsatz wurden 10 Anzeigen wegen Hausfriedensbruch, zwei Anzeigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz aufgenommen. Alle zeitweilig in Gewahrsam genommenen Personen sind wieder aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen worden.
Die Polizeiinspektion Anklam wurde durch Kräfte des Landesbereitschaftspolizeiamtes M-V, des Landeskriminalamtes M-V, des Landesamtes für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz, der Kriminalpolizeiinspektion Anklam und der Polizeiinspektion Stralsund unterstützt.
Nach Einschätzung des Polizeiführers, Polizeioberrat Tino Peisker, ist der Erfolg des Einsatzes insbesondere der anhaltenden Gesprächsbereitschaft zwischen den Teilnehmern der Mahnwache, dem Betreiber des Bio-Ladens sowie den Einsatzkräften der Polizei zu verdanken.
Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Anklam Pressestelle Ortrun Schwarz Telefon: 03971/251-1142 E-Mail: pressestelle.piank@polizei-nb.de http://www.polizei.mvnet.de