19.11.2014 | 15:53 Uhr
Kreis Dithmarschen (ots) – Am Montagabend (18.15 Uhr) befuhr ein 15-Jähriger aus Friedrichskoog auf seinem Mofa Straßen im Bereich von Dieksander-Koog und Kaiser-Wilhelm-Koog – mit auffallend hoher Geschwindigkeit. Das blieb einer Polizeistreife nicht verborgen, die dem Zweiradfahrer dann auch hinterherfuhr. Die Beamten stellten fest: Die Tachonadel im Streifenwagen stand bei 100 km/h und der Abstand zum vorausfahrenden Kraftrad reduzierte sich nur langsam. Im Bereich der Deichstraße von Kaiser-Wilhelm-Koog hatte der Schüler offenbar begriffen, dass ihm Ungemach droht. Er wurde merklich langsamer und hielt letztlich an.
Einen Führerschein habe er zwar nicht, doch er könnte eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen, teilte er den Ordnungshütern mit. Doch die berechtigt ihn nur zum Führen von Krafträdern, die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h laufen können. Dass seines schneller ist, läge an der technischen Veränderung, die er zuvor vorgenommen hätte.
Aufgabe des Schülers wir es jetzt sein, die Maschine technisch so herstellen zu lassen, wie es laut Betriebserlaubnis und Versicherungsnachweis erforderlich ist. Die Kosten dafür sind ihm oder seinen Eltern auferlegt.
Mitgeteilt wurde dem Beschuldigten auch, dass er sich gemäß Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz strafbar gemacht hat: Er, lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung, hätte sich gar nicht auf Maschinen setzen und am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, die bauartbedingt mehr als 25 km/h auf die Fläche bringen können. Das ist nicht erlaubt. Dafür benötigt man Führerschein – und eine Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein. „Es wäre gut“, so Polizeisprecher Hermann Schwichtenberg, „wenn das von allen Mofa25-Fahrern beherzigt wird.“ Nützlich könnte auch sein, dass sich die Erziehungsberechtigten von Zeit zu Zeit ein Bild über den technischen Zustand der Fahrzeuge verschafften, die von ihren Kindern gefahren werden. „Wer keinen Führerschein hat, wird auf einem schnellen Fahrzeug gefährdeter sein, als derjenige, dem das richtige Fahren schulmäßig beigebracht worden ist.“ Es gebe Fälle, da endete die unerlaubte Spritztour am Baum: „Und ich denke“, so Hermann Schwichtenberg, „wir haben genug Kreuze an den Straßenrändern stehen. Es müssen nicht noch ein paar mehr hinzukommen.“
Zu bedenken sei aber auch, dass die Führerscheinstelle Kenntnis von dem Rechtsverstoß erhält. Und dort wird die Nachricht der Polizei nicht etwa nur zu den Akten gelegt. Sie wird hinzugezogen, wenn es darum geht, einem Antragsteller die Fahrerlaubnis – zum Beispiel für ein Kraftfahrzeug – zu erteilen. Bietet der Antragsteller nicht die Gewähr dafür, charakterlich zur Führung von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen geeignet zu sein, dann kann das den Zeitpunkt der Erteilung hemmen.
Hermann Schwichtenberg
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