19.11.2014 | 10:01 Uhr
Ginsheim-Gustavsburg / Bischofsheim (ots) – Nach einer Häufung von zum Teil schwerwiegenden Verkehrsunfällen auf der Bundesstraße 43 an der Anschlussstelle Gustavsburg ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit seit Freitag (14.11.) in diesem Bereich auf 50 km/h begrenzt. Bei einem Unfall am 23. Oktober 2014, bei dem drei Autos beteiligt waren, wurden drei Personen schwer verletzt. Insgesamt muss die Polizei seit Beginn des Jahres bereits sechs schwer verletzte Verkehrsteilnehmer verzeichnen, die bei Unfällen an dieser Stelle zu Schaden kamen. Aus diesem Grund setzte sich die Unfallkommission, bestehend aus dem Landrat als Straßenverkehrsbehörde, Hessen Mobil und Polizei, zusammen und beschloss als Sofortmaßnahme die jetzt vorgenommene Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit. Weitere, mittelfristige Maßnahmen, unter anderem die Installation einer Lichtsignalanlage durch Hessen Mobil, sind derzeit noch in Prüfung. Die Einhaltung der neu angeordneten Höchstgeschwindigkeit wird durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Gemeinde Bischofsheim und Beamten der Polizei überwacht, um die Verkehrsteilnehmer auf die Gefahrenstelle hinzuweisen und langfristig zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beizutragen.
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