Pressebericht vom 18.11.2014

Pressebericht vom 18.11.2014

Inhalt:

2069. Taxifahrer beraubt – Berg am Laim

2070. 50-Jähriger schießt mit Schreckschussrevolver – Altstadt

2071. Bankmitarbeiter vereitelt Enkeltrickbetrug – Haidhausen

2072. Falscher Kaminkehrer scheitert bei Betrugsversuch – Großhadern

2073. 31-Jähriger erleidet epileptischen Anfall am Steuer, zwei Personen leicht verletzt, elf Pkw beschädigt – Isarvorstadt

2074. Kontrollaktion der Münchner Verkehrspolizei

2075. „Pepe“ gerettet
-Lichtbild

2069. Taxifahrer beraubt – Berg am Laim
Am Sonntag, 16.11.2014, gegen 03.50 Uhr, ließ sich ein unbekannter Mann mit einem Taxi von der Grafinger Straße zur Dornbergstraße fahren. Dort stieg er aus, ging um das Taxi herum und zahlte den Fahrpreis an der Fahrerseite. Anschließend wollte er sich noch Geld wechseln lassen.

Beim Wechselvorgang entriss der Unbekannte dem 46-jährigen Taxifahrer die Geldbörse durch das geöffnete Fahrerfenster. Der Taxifahrer versuchte zwar die Geldbörse festzuhalten, der Räuber zog aber so fest, dass er den Geldbeutel mit Inhalt wegreißen konnte.

Anschließend flüchtete der Täter auf der Dornbergstraße in Richtung Berg-am-Laim-Straße.

Im Rahmen der Absuche durch die Polizei konnte in einem Mülleimer im Innenhof eines Wohnanwesens in der Berg-am-Laim-Straße die Geldbörse ohne Bargeld aufgefunden werden.

Täterbeschreibung:
Männlich, ca. 20 Jahre alt, ca. 165 cm groß, schlanke, athletische Statur, dunkle, nackenlange Haare; bekleidet mit Jeanshose, hellen Shirt und dunkler Jacke, evtl. trug er eine Kappe mit Schild nach hinten.

Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 21, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.


2070. 50-Jähriger schießt mit Schreckschussrevolver – Altstadt
Am Samstag, 15.11.2014, gegen 21.50 Uhr, befanden sich drei Personen vor dem Eingangsbereich einer Bar in der Müllerstraße.

Ohne ersichtlichen Grund näherte sich ihnen plötzlich ein stark alkoholisierter 50-Jähriger, bedrohte alle drei Personen mit einem Schreckschussrevolver und sagte „Haltet die Fresse, sonst schieße ich!“ Er schoss mit einer Platzpatrone in Richtung Boden, woraufhin die drei in die Bar flüchteten. Durch die Schussabgabe entwickelte sich Rauch, weshalb die drei Geschädigten über Reizhusten und teilweise Übelkeit klagten. Eine medizinische Behandlung war jedoch nicht erforderlich.

Der 50-Jährige konnte wenig später auf der Flucht von der Polizei festgenommen und die mitgeführte Tatwaffe sichergestellt werden.


2071. Bankmitarbeiter vereitelt Enkeltrickbetrug – Haidhausen
Am Mittwoch, 05.11.2014, zwischen 11.00 Uhr und 13.00 Uhr, wurde eine 81-jährige Rentnerin von einer unbekannten Person angerufen. Durch geschickte Gesprächsführung brachte die Täterin den Vornamen der Schwester der Rentnerin in Erfahrung und gab sich dann als diese Person aus.

Die Anruferin gab vor, für einen angeblichen Immobilienkauf in Bogenhausen 30.000 Euro zu benötigen. Die Seniorin begab sich daraufhin zu ihrer Hausbank und wollte dort das Geld abheben. Der Filialleiter der Bank erkannte, dass es sich um einen Enkeltrickbetrug handelt und konnte die 81-Jährige dazu überreden, kein Geld abzuheben.

Warnhinweis:
Die Kriminalpolizei warnt in diesem Zusammenhang dringend davor, angeblichen Verwandten, die sich lediglich telefonisch melden, für etwaige Investitionen Geldbeträge zur Verfügung zu stellen. Die Angerufenen sollten unbedingt Rücksprache mit Vertrauenspersonen halten bzw. sich direkt an die Polizei wenden.

Die Tipps Ihrer Münchner Polizei:
§ Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen.
§ Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.
§ Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen Rücksprache.
§ Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen.
§ Ändern Sie Ihren Eintrag im Telefonbuch, indem Sie Ihren Vornamen abkürzen.
§ Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110.


2072. Falscher Kaminkehrer scheitert bei Betrugsversuch – Großhadern
Am Montag, 17.11.2014, gegen 12.30 Uhr, klingelte ein unbekannter Mann an dem Reihenhaus einer 81-jährigen Rentnerin in der Zinckgrafstraße. Dieser stellte sich als Angehöriger der Kaminkehrerinnung vor. Der Unbekannte trug auch entsprechende Berufskleidung.

Dieser erklärte, er müsse den Kamin begutachten und Feuchtigkeitswerte ermitteln. Hierzu führte er eine Art Messgerät mit. Anschließend teilte er der Rentnerin mit, dass aufgrund feuchter Stellen dringend Reparaturarbeiten erforderlich seien. Diese würden normalerweise ca. 5.500 Euro kosten, er könne jedoch ein besonderes „Rentnerangebot“ für 2.735 Euro anbieten.

Die 81-Jährige gab nun an, nicht genug Geld zu Hause zu haben und erst zur Bank fahren zu müssen. Sie hatte aber inzwischen Verdacht geschöpft und hoffte, dass der Täter daraufhin sein Vorhaben abbrechen würde. Dieser erklärte jedoch, er werde in 30 Minuten wieder kommen und ging zunächst. Tatsächlich erschien er nach einer halben Stunde erneut und die Seniorin teilte ihm mit, dass sie kein Geld geholt habe.

Der Unbekannte drohte ihr ungehalten damit, dass sie Post vom Landratsamt bekommen würde und entfernte sich. Die Rentnerin konnte noch sehen, dass er in einem dunkelgrünen Pkw mit einem FFB-Kennzeichen wegfuhr, in dem ein weiterer Mann saß.

Täterbeschreibung:
Männlich, ca. 55 Jahre alt, ca. 180 cm groß, schlank, grau melierte, kurze Haare; er trug Kaminkehrerkleidung.

Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

2073. 31-Jähriger erleidet epileptischen Anfall am Steuer, zwei Personen leicht verletzt, elf Pkw beschädigt – Isarvorstadt
Am Montag, 17.11.2014, gegen 10.10 Uhr, befuhr ein 31-Jähriger mit seinem Audi A6, die Thalkirchner Straße stadtauswärts.

Beim Überqueren der Kreuzung mit der Kapuzinerstraße erlitt er nach derzeitigem Ermittlungsstand einen epileptischen Anfall und verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug.

Der Audi A6 prallte nach links gegen die im Kreuzungsbereich wartenden Fahrzeuge, einen VW Golf und einen Audi A1.

Anschließend geriet das Fahrzeug nach rechts und schrammte an fünf Fahrzeugen entlang, die dort ordnungsgemäß abgestellt waren. Bei dem Aufprall wurde der A6 nach links abgelenkt, überfuhr den Gegenfahrstreifen und geriet über den Randstein auf eine Grünfläche. Dort überfuhr er zwei Parkverhinderungsbügel, riss ein dort angekettetes Schrottfahrrad ab und prallte gegen einen auf dem Fahrstreifen ordnungsgemäß geparkten Fiat Doblo.

Der Fiat wurde zurückgeschoben und prallte gegen einen dahinter in der Einfahrt stehenden Nissan NV200. Dessen Fahrer wollte gerade in das Fahrzeug einsteigen. Der 46-Jährige verletzte sich dabei leicht (Prellungen am Körper) und begab sich selbst zum Arzt.

Letztendlich wurde der Nissan auf einen dahinter stehenden BMW aufgeschoben.

Der 31-jährige Fahrzeuglenker wurde unfallbedingt leicht verletzt (Prellungen, HWS), kam aber aufgrund des epileptischen Anfalls zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.

Der Gesamtschaden beträgt ca. 50.000 Euro.

Während der Unfallaufnahme kam es nur zu geringen Verkehrsbeeinträchtigungen.


2074. Kontrollaktion der Münchner Verkehrspolizei.
Am Montag, 17.11.14, führten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion München Verkehrsüberwachung eine Schwerpunktaktion „ Kontrolle von Kleintransportern und Klein-Lkw“ durch.

Für Kleinlaster mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, welche wie Lkw ausgerüstet sind und auch so benutzt werden, gelten die Geschwindigkeitsbeschränkungen der Lkw.

Kleinlaster mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 t dürfen so schnell gefahren werden wie Pkw. Deshalb werden diese bevorzugt als Werkstatt-/Handwerkerfahrzeuge und im Kurierdienst eingesetzt.

Häufig werden diese Fahrzeuge jedoch von unerfahrenen Fahrern mit Pkw-Führerschein geführt. Diese Fahrer besitzen zumeist keine ausreichenden Kenntnisse über die richtige Verstauung und das dynamische Verhalten der Ladung. Ständig wechselnde Verkehrssituationen erfordern von Kraftfahrzeugführern ein schnelles und angepasstes Handeln, wie z.B. plötzliche Brems- und/oder Ausweichmanöver.
Daher ist besonders im Bereich der Güterbeförderung aber auch bei Handwerkerfahrzeugen eine ordnungsgemäße Ladungssicherung sowie die Einhaltung der Gewichtsgrenzen unerlässlich. Von dem Zeitpunkt an, an dem eine Ladung auf öffentlichem Verkehrsgrund befördert wird, ist zunächst der Fahrer gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass von der Ladung keinerlei Gefährdung ausgeht.
Auch sind den wenigsten Fahrern andere, im gewerblichen Güterverkehr geltende Vorschriften bekannt.

Bei der Kontrollaktion wurden nahezu 50 % der kontrollierten Fahrzeuge wegen mangelnder Ladungssicherung, Überladung und technische Mängel beanstandet.

Ziel der Kontrollaktion war es, das Verantwortungsbewusstsein der Fahrzeugführer zu erhöhen.

Die Verkehrspolizeiinspektion München Verkehrsüberwachung wird auch weiterhin durch Kontrollaktionen versuchen ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten.

2075. „Pepe“ gerettet
Am Mittwoch, 05.11.2014, informierte eine Mutter die Polizei darüber, dass ihr 18-jähriger Sohn in der Lerchenau vermutlich einen Hundewelpen gestohlen hätte.

Die Polizeibeamten stellten fest, dass der 18-Jährige ein Hundebaby in der gemeinsamen Wohnung hielt, das noch keine acht Wochen alt, von seiner Mutter getrennt worden war. Dies stellt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.

Das Veterinäramt wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und entschied, dass das Hundebaby sicherzustellen wäre.

Eine junge Polizeibeamtin nahm den Welpen, sie hatte ihn mittlerweile „Pepe“ getauft, bei sich auf und päppelte den jungen Hund privat auf. Mittlerweile konnte „Pepe“ in die liebevollen Hände der Mitarbeiterin der behandelnden Tierärztin übergeben werden. Die Dame wird sich um die weitere artgerechte Haltung des jungen Hundes kümmern.

Quelle: Bayerische Polizei