FW-LFVSH: Erklärung des Landesbrandmeisters zum Änderungsantrag „Kameradschaftskassen“.

17.11.2014 | 20:47 Uhr

Kiel (ots) – Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktionen,

die landesweite Berichterstattung der letzten Tage über die Thematik „Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren“ nehmen wir zum Anlass, Ihnen anhängende Stellungnahme von Landesbrandmeister Detlef Radtke zur weiteren redaktionellen Verwendung zukommen zu lassen.

Eine Pressemitteilung mit dem Ergebnis der heutigen Tagung der Keis- und Stadtwehrführer und Amtsleiter der Berufsfeuerwehren zur selben Thematik erhalten Sie am morgigen Dienstag am späten Vormittag.

„Der Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes bedauert die Irritationen, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Thema „Kameradschaftskassen“ in den Feu-erwehren entstanden sind. Der Landesfeuerwehrverband hat nicht die Diskussion zum Thema Kameradschafts-kassen angestoßen. Die Gespräche sind durch das Innenministerium und die kommunalen Landesverbände initiiert worden, da es im Land Rechtsunsicherheiten gibt. Im Rahmen dieser Gespräche hat der Landesfeuerwehrverband sich bereit erklärt, dass der Geschäftsführer des LFV an den Gesprächen beteiligt wird, um sich über die Prob-lemstellung zu informieren und bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu unter-stützen, mit dem Ziel zukünftig die Feuerwehren besser zu schützen. Die Lösungsvorschläge sollten dann, wie seit jeher üblich und erforderlich, in dem LFV-Gremium der Kreis- und Stadtwehrführer und Leiter der Berufsfeuerwehren beraten werden. Der Landesfeuerwehrverband hat zu keinem Zeitpunkt gefordert, das laufende Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, da die Feuerwehrbasis noch nicht beteiligt war. Es wurde sogar die planmäßig für den 22.10. festgelegte Kreiswehrführer-Tagung abgesagt, weil bis zum Jahresende keine Themen vorlagen, die noch zum Jahresende bearbeitet werden müssten. Am 31.10. wurde in der Kreiswehrführer-Tagung durch das Innenministerium mitgeteilt, dass es aus dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages einen Ergänzungsantrag zum laufenden Gesetzgebungsverfahren gibt, und der LFV jetzt aufgefordert wurde, eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung abzugeben. LFV-Vorstand und die Kreis- und Stadtwehrführer waren von der Vorlage „Kameradschaftskasse“ im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Brandschutzgesetz überrascht, da es im Vorfeld keine Beratung in den LFV-Gremien gab und somit auch keine Abstimmungen mit den Kreis- und Stadtwehrführern erfolgen konnte. Der Änderungsantrag wurde dann unverzüglich vom LFV am 03.11.14 als Beratungsvorlage an die Kreis- und Stadtwehrführer und Leiter der Berufsfeuerwehren verschickt, um am 17.11.14 über den Änderungsantrag in einer Sondersitzung der Kreiswehrführer zu beraten und eine gemein-same Stellungnahme abzugeben. Warum es zu Irritationen und Missverständnissen gekommen ist, muss noch aufgearbeitet werden. Ich appelliere an alle, sich an Fakten zu orientieren, und sich nicht von Emotionen leiten zu lassen.“ Detlef Radtke Landesbrandmeister

Rückfragen bitte an:  Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein Holger Bauer Pressesprecher Telefon: 0431/603 2195 Mobil 0177 / 2745486 E-Mail: bauer@lfv-sh.de http://www.lfv-sh.de 

Quelle: news aktuell / dpa