17.11.2014 | 16:00 Uhr
Hameln (ots) – (Hameln) Am Samstagmorgen kurz nach 08.00 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung in der Straße „Fahlte“ ein Mofa auf, das deutlich schneller fuhr, als zulässig gewesen wäre. Für ein eventuelles technisches Gutachten bezüglich der möglichen Höchstgeschwindigkeit des Mofas (die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h) wurde das Zweirad vor Ort beschlagnahmt und abgeschleppt. Körperliche Auffälligkeiten ließen den Verdacht zu, dass der 49-jährige Fahrer des Mofas unter dem Einfluss von Rauschmittel stehen könnte. Während ein Alkoholtest negativ verlief, reagierte ein Drogentest positiv auf THC-haltige Stoffe. Ein Richter ordnete die Entnahme einer Blutprobe an und bestätigte die Fahrzeugbeschlagnahme.
(Hameln) Nur wenige Stunden später, gegen 15.30 Uhr, wurde ein weiterer Fahrer eines Motorrollers auffällig. Ein 17-jähriger Hamelner wurde im Felsenkellerweg von einer Polizeistreife angetroffen, dessen Roller offensichtlich technisch manipuliert war und dadurch eine höhere Geschwindigkeit als zulässig erreichte. Er versuchte sich mit dem Fahrzeug der Kontrolle zu entziehen, konnte jedoch schließlich von den Beamten gestellt werden. Gegen den Jugendlichen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis und Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Kraftfahrsteuergesetz eingeleitet. Weitere Ermittlungen dauern an.
(Coppenbrügge) Bereits am Freitag wurde während einer Verkehrskontrolle durch Beamte der Polizei Bad Münder auf der „Alte Heerstraße“ eine mit 2 Personen besetztes Mofa angehalten und kontrolliert. Eine Überprüfung und Kontrollfahrt ergab, dass das Mofa anstatt der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h Geschwindigkeiten bis zu 70 km/h erreichte. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hannover wurde das offensichtlich technisch veränderte Zweirad vor Ort sichergestellt, um ein technisches Gutachten erstellen zu lassen. Nicht nur, dass der 16-jährige Jugendliche die Verkehrssicherheit durch seine Teilnahme am Straßenverkehr gefährdete, da die Bauteile, insbesondere die Bremsen, nicht für solch hohe Geschwindigkeiten ausgelegt sind, handelte sich der Salzhemmendorfer nun ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis ein (er war nur Inhaber einer Prüfbescheinigung). Hinzu kommen hohe Kosten für eventuelle Abschleppvorgänge und Sachverständigengutachten.
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