16.11.2014 | 11:47 Uhr
65462 Ginsheim-Gustavsburg (ots) – Am Freitag, 14.11.2014, gegen 10.00 Uhr, führte die Stadtpolizei Ginsheim-Gustavsburg eine Geschwindigkeitsmessung in Höhe des Ginsheimer Friedhofs durch. Ein Pkw-Fahrer, der gerade mit seinem VW-Polo die Geschwindigkeitsmessung in Richtung Bauschheim passiert hatte versuchte den Gegenverkehr auf der L3040 mittels Lichthupe zu warnen. Darunter auch einen Streifenwagen der Polizei Bischofsheim. Die Beamten wendeten daraufhin, um den Fahrer zu kontrollieren. Die Polizisten staunten nicht schlecht, als sie im Zuge der Kontrolle feststellten, dass die, an dem Pkw angebrachten Kurzzeitkennzeichen bereits seit 1 1/2 Jahren abgelaufen waren. Zudem hatte der Fahrzeugführer keinen Führerschein und stand unter Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,86%o. Gegen den 48 jährigen Mann aus Rüsselsheim wurden gleich mehrere Strafverfahren eingeleitet.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
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