14.11.2014 | 22:06 Uhr
Sassnitz (ots) – Am 14.11.2014 wurde im Laufe des Vormittags ein Seeschiff (Sonderfahrzeug) unter fremder Flagge im Stadthafen von Sassnitz einer Kontrolle unterzogen. Diese ergab neben einem fehlendem Müllbehandlungsplan einen Verstoß der Schiffsbesatzung.
Gemäß des internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresumweltverschmutzung durch Schiffe, müssen derartige Schiffe ab einer Größe von 100 BRZ einen Müllbehandlungsplan mitführen, welcher von der Besatzung zu befolgen ist.
Des Weiteren konnte ein Besatzungsmitglied mit Wach- und Funkbefähigung kein gültiges Befähigungszeugnis nachweisen. Nach Rücksprache mit der BG Verkehr wurde dem Schiff die Möglichkeit des Verholens innerhalb des Hafens gestattet, ein Verlegen seewärts der Grenze des Hafens Sassnitz, wurde bis zur Herstellung einer ausreichend qualifizierten Mindestbesatzung untersagt.
Rückfragen bitte an: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern Wasserschutzpolizeiinspektion Sassnitz Telefon: 038392/3080 Fax: 038392/30851 E-Mail: wspi-sassnitz@lwspa-mv.de