POL-BS: Zum Tod des 17-Jährigen – Rechtsmediziner liefern neuen Ermittlungsansatz

07.11.2014 | 14:09 Uhr

Braunschweig (ots) – 07.11.14 Braunschweig

Nach der Obduktion des Leichnams sind sich Rechtsmediziner und Ermittler des Verkehrsunfalldienstes inzwischen sicher, dass die schweren inneren Verletzungen vom Zusammenprall des 17-Jährigen mit einem Fahrzeug herrühren müssen. Da ausschließlich der Oberkörper von der Hüfte aufwärts ein entsprechendes Verletzungsbild aufweist, kann es sich eventuell um ein größeres Fahrzeug gehandelt haben. Da der Anstoß vermutlich von der Seite kam, wurde der 17-Jährige auch zur Seite geschleudert und nicht überrollt. Der Fahrer eines Wagens mit größerem Aufbau muss nicht zwangsläufig etwas von dem Zusammenstoß bemerkt haben. Es ist auch möglich, dass das Fahrzeug nicht oder nur unwesentlich beschädigt wurde.

In diesem Zusammenhang bittet die Polizei Fahrer, die am Montag gegen 04.00 Uhr die Unterführung an der Broitzemer Straße passiert haben, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen.

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Quelle: news aktuell / dpa