07.11.2014 | 10:10 Uhr
Rotenburg (ots) – 125. Fernfahrerstammtisch: Behörden können illegale Gewinne abschöpfen
Sittensen/A1. Was bedeutet „Verfall im Ordnungswidrigkeitenverfahren“? – Mit dieser Frage hat sich am Mittwochabend der 125. Fernfahrerstammtisch der Polizeidirektion Lüneburg im Autohof Sittensen beschäftigt. Margot Spengler von der Bußgeldstelle des Landkreises Harburg informierte rund 20 Zuhörer darüber, was hinter der Idee des sogenannten Verfalls steckt. Demnach können Bußgeldstellen der Landkreise, als Ermittlungs- und Ahndungsbehörden bei Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, unrechtmäßig erlangte Gewinne von Speditionen und Unternehmen als Strafe einfordern. Das gelte beispielweise bei Überladungen, nicht eingehaltenen Fahrzeughöhen, Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes und unerlaubten Fahrten an Sonn- und Feiertagen. Die zu leistenden Geldbeträge können dann auch schon mal schnell mehrere hundert Euro betragen, so Spengler in ihrem Vortrag. Auch ausländischen Speditionen seien regelmäßig von diesen Verfahren betroffen und würden zur Kasse gebeten. Bleibt jedoch die Zahlung aus, wird über den Zoll eine Ausschreibung des Unternehmens veranlasst. Sollte dann ein Fahrzeug der Spedition auf deutschen Straßen angetroffen werden, sei die Zahlung an Ort und Stelle zu leisten. Andernfalls werde die Weiterfahrt zunächst untersagt, wusste Frau Spengler zu berichten. Das Moderatorenteam verabschiedete sich mit der Einladung zum weihnachtlichen Fernfahrerstammtisch am Mittwoch, den 03.12.2014, wieder im Autohof Sittensen.
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