06.11.2014 | 16:59 Uhr
Frankfurt (ots) – Aufgrund eines Vorfalls, der sich im Oktober 2012 im Frankfurter Stadtteil Bornheim ereignete, musste sich ein Polizeibeamter vor Gericht verantworten.
Im Prozess wurde der 33 Jahre alte Polizist heute vom Frankfurter Amtsgericht wegen Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit Beleidigung zu 120 Tagessätzen à 70 Euro verurteilt.
Unmittelbar nach dem Ereignis und noch vor Bekanntwerden in den Medien, hatte die Polizei Frankfurt bereits reagiert, denn sobald derartige strafrechtlich relevante Sachverhalte im Raum stehen, werden Ermittlungen eingeleitet und an die Staatsanwaltschaft übergeben – so auch in diesem Fall. Außerdem wurde der betroffene Polizeibeamte innerhalb des Polizeipräsidiums Frankfurt umgesetzt und versieht seitdem Innendienst. Ein eingeleitetes Disziplinarverfahren ruht bis zur Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts.
„Wenn es dazu kommt, dass sich ein Polizeibeamter vor Gericht verantworten muss, ist das immer auch mit einem Ansehensverlust der Polizei verbunden. Betonen möchte ich, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt, was nicht dazu führen darf, dass die professionelle Arbeit der gesamten Frankfurter Polizei in Frage gestellt wird“, so Polizeipräsident Gerhard Bereswill.
Frankfurt am Main ist eine internationale Stadt mit vielen Gesichtern. Alltäglich gibt es zahlreiche Begegnungen der Polizei mit Menschen unterschiedlichster Herkunft, Hautfarbe und Religion.
Polizeipräsident Gerhard Bereswill: „Wir sind uns unserer Verantwortung sehr bewusst. Deshalb ist eine fortlaufende Befassung aller meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Thema „Interkulturelle Kompetenz“ selbstverständlich, um den Herausforderungen des täglichen Dienstes souverän begegnen zu können.“
Die Polizei versteht sich als Teil der weltoffenen und multikulturellen Stadt Frankfurt und ist immer für die Belange der Bürgerinnen und Bürger da. An ihrer Unparteilichkeit und Neutralität gibt es keine Zweifel.
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