POL-NOM: Führen eines Pkw ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen.

06.11.2014 | 08:05 Uhr

Einbeck (ots) – Einbeck -vo. Am letzten Wochenende wurde in der Hullerser Str. ein aus Einbeck stammender 19-jähriger Pkw-Führer eines VW Passat verkehrspolizeilich überprüft. Anlässlich der Kontrolle konnte der Mann keinen Führerschein vorzeigen, gab aber an, eine Fahrerlaubnis in Hameln erworben und den Führerschein dazu nur verlegt zu haben. Durch einen Computerausfall konnten die Angaben dazu vor Ort nicht überprüft werden. Der Fahrzeugführer wurde aber entsprechend belehrt, dass eine spätere Überprüfung seiner Angaben stattfinden würde und ein Weiterfahren ohne Führerschein, eine weitere Einleitung eines Strafverfahrens nach sich ziehen würde. Der Angehaltene blieb aber bei seiner Einlassung und gab sogar noch an, dass er die Fahrerlaubnis ja auch auf seiner Arbeitsstelle benötigen würde. Eine Überprüfung am Montag ergab dann jedoch, dass der jetzige Beschuldigte zwar in Northeim einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis gestellt hatte, aber die Prüfungen dazu nie abgelegt hat.

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Quelle: news aktuell / dpa