POL-KA: (KA) Karlsruhe – Nach Brandstiftung in Wohnheim: Unterbringungsbeschluss gegen 14-jährigen Tatverdächtigen Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Karlsruhe

05.11.2014 | 16:52 Uhr

Karlsruhe (ots) – Der Brand im dritten Obergeschoss eines Wohnheims in der Rüppurrer Straße in Karlsruhe, bei dem am frühen Sonntagabend ein Sachschaden von rund 100.000 Euro entstanden ist, wurde nach den Ermittlungen der Kriminalpolizei möglicherweise vorsätzlich gelegt. Als Tatverdächtiger konnte ein 14 Jahre alter Junge ermittelt werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erließ der zuständige Richter gegen den Jugendlichen am Dienstagnachmittag einen Unterbringungsbeschluss. Inzwischen befindet sich der Beschuldigte, der als Strafunmündiger wegen gleich gelagerter Delikte bereits polizeilich aufgefallen war, in der geschlossenen Abteilung einer Jugendeinrichtung. Wie berichtet, waren die Flammen am Sonntag gegen 18.55 Uhr in einem der Zimmer des Wohnheims entdeckt worden. Obgleich die Feuerwehr rasch zur Stelle war und auch innerhalb kurzer Zeit „Feuer aus“ melden konnte, wurde das gesamte betroffene sowie Teile des darüber liegenden Stockwerks fürs Erste unbewohnbar. Personen kamen durch den Brand glücklicherweise nicht zu Schaden. Der Tatverdächtige stammt aus dem Raum Gelsenkirchen und war dort aus einer Jugendeinrichtung ausgerissen. Nachdem er am Allerheiligentag im Bereich des Karlsruher Hauptbahnhofs von Beamten der Bundespolizei aufgegriffen worden war, wurde er übergangsweise in das Jugendheim in der Rüppurrer Straße gebracht. Während seines dortigen Aufenthaltes wie auch in der Folge in einem anderen Karlsruher Heim zeigte sich der 14-Jährige derart aggressiv, dass er bis zum richterlichen Entschluss in einer Gewahrsamszelle der Polizei untergebracht werden musste.

Dr. Tobias Wagner, Staatsanwalt

Fritz Bachholz, Pressestelle

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Quelle: news aktuell / dpa