02.11.2014 | 13:35 Uhr
Malchin (ots) – Am 01.11.2014 gegen 12:35 Uhr befuhr ein 47-jähriger PKW-Fahrer mit seinem Fahrzeug die B 104 aus Richtung Chemnitz kommend in Richtung Gädebehn. Mit in seinem Fahrzeug befanden sich eine 48-jährige und eine 14-jährige Mitfahrerin. Zur gleichen Zeit befuhr ein 66-jähriger PKW-Fahrer ebenfalls die B 104 aus Chemnitz kommend in Richtung Gädebehn. Dieser fuhr mit seinem PKW hinter dem PKW des 47-Jährigen. Im PKW des 66-Jährigen befand sich noch ein 10-jähriges Mädchen. Als sich der 47-jährige PKW-Fahrer auf Höhe des Abzweiges nach Klein Helle befand, beabsichtigte er nach links abzubiegen. Dies beachtete der 66-jährige PKW-Fahrer nicht und wollte mit seinem PKW trotz Überholverbot (Fahrstreifenbegrenzung/durchgehende Linie) den PKW des 47-Jährigen überholen. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Hierbei wurden alle Insassen der Fahrzeuge leicht verletzt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ca. 20.000,-EUR.
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