Mit Pfefferspray und Elektroschocker attackiert – 49-Jähriger im Krankenhaus behandelt

Mit Pfefferspray und Elektroschocker attackiert – 49-Jähriger im Krankenhaus behandelt

KAHL AM Main, LKR. ASCHAFFENBURG. Einen größeren Einsatz der Alzenauer Polizei hat am Samstagabend die Mitteilung ausgelöst, dass auf dem Campingplatz eine Person angeblich beschossen und dabei verletzt worden sei. Glücklicherweise bestätigte sich dies nicht. Vielmehr stellte sich heraus, dass ein 49-Jähriger mit Pfefferspray und einem Elektroschocker angegriffen worden war. Der Mann wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert, das er aber im Laufe der Nacht auf eigene Verantwortung wieder verließ. Unter dringendem Tatverdacht steht ein 53-jähriger, der während des Einsatzes jedoch nicht angetroffen wurde.

Eine Zeugin hatte sich um 20:35 Uhr über Notruf gemeldet und mitgeteilt, dass auf ihren Freund auf dem Campingplatz offenbar geschossen wurde. Sofort machte sich ein größeres Aufgebot der Polizei zu der genannten Örtlichkeit auf den Weg, die dann auch mit starken Polizeikräften umstellt wurde, da die Möglichkeit bestand, dass der Tatverdächtige sich dort noch aufhalten würde.

Der Verletzte hatte sich zu diesem Zeitpunkt am Ausgang des Campingplatzes aufgehalten und war dort von Rettungskräften medizinisch versorgt worden. Glücklicherweise stellte sich heraus, dass keine Schusswaffe, sondern lediglich ein Pfefferspray und auch eine Art Elektroschocker im Spiel waren. Der Mann erlitt eine blutende Verletzung am Auge und wurde deshalb in die Uniklinik eingeliefert. Allerdings ließ sich der 49-Jährige in der Nacht noch auf eigene Verantwortung wieder entlassen.

Der mutmaßliche Täter war spurlos verschunden. Auf der Suche nach möglichen Waffen wurden auch Wohnwägen des Tatverdächtigen in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg durchsucht. Diese mussten gewaltsam geöffnet werden. Waffen wurden dabei allerdings nicht aufgefunden. Gegen den 53-Jährigen aus dem Landkreis Aschaffenburg laufen jetzt Ermittlungen u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung.



Quelle: Bayerische Polizei