POL-IZ: 141028.1-Büsum: Nach Verkehrsunfall unfallflüchtig geworden

28.10.2014 | 09:53 Uhr

Kreis Dithmarschen (ots) – Eine 65 Jahre alte Büsumerin stieß am Sonnabendvormittag (10.23 Uhr) mit ihrem Pkw beim Ausparken in der Schulstraße (Parkplatz P9) gegen ein fremdes Auto, gegen das eines 38 Jahre alten Urlaubers aus Süddeutschland. Dabei entstand an beiden Fahrzeugen ein Gesamtschaden von rund 2.500 Euro.

Nach der Karambolage verließ die 65-Jährige den Unfallort, ohne sich mit dem Unfallgegner oder der Polizei in Verbindung zu setzen.

Dass sein Auto beschädigt worden war, stellte der 38-Jährige aber erst zwei Stunden später fest, nachdem er sich zunächst wieder aus der Schulstraße entfernt hatte. Zum Glück hatte er die 65-Jährige des Vormittags im Bereich der Unfallstelle gesehen. Sie stand mit ihrem Fahrzeug neben seinem und war gerade im Begriff, in ihren Pkw zu steigen. Was dann passierte, bekam er nicht unmittelbar mit, denn er verließ den Parkplatz P9, um mit seiner Begleitung in die Stadt zu gehen.

Nachdem der 38-Jährige den Schaden bei Eintreffen an der Pensionsanschrift dann aber doch registriert hatte, machte er sich „auf gut Glück“ auf zum Unfallort. Er hoffte, die Unfallgegnerin dort noch anzutreffen. Und das wurde dann auch Realität.

Er sprach die Büsumerin an, die eine Unfallbeteiligung aber abstritt. Deshalb rief er, selbst Polizeibeamter, seine Büsumer Kollegen. Auch ihnen gegenüber stritt die 65-Jährige alles ab.

Da ihre Unfallbeteiligung aber nicht von der Hand zu weisen und sie zudem noch alkoholisiert war, setzte sich die Büsumer Polizei mit dem zuständigen Richter am Amtsgericht Itzehoe in Verbindung, der nach Sachvortrag die Entnahme von zwei Blutproben sowie die Beschlagnahme des Führerscheins der 65-Jährigen anordnete.

Zudem fertigten die Büsumer Beamten eine Verkehrsunfallanzeige gegen die Frau – sie halten ihr „Gefährdung des Straßenverkehrs“ infolge Genusses alkoholischer Getränke (§315c Abs. 1a StGB) und „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (§ 142 StGB) vor.

Die Ermittlungen – insbesondere auch zum Blutalkoholgehalt – dauern noch an. Die 65-Jährige hatte sich geweigert, am Atemalkoholtest mitzuwirken. Geholfen hat ihr das nicht, denn die Analyse wird hervorbringen, welchen Trunkenheitsgrad sie zum Unfallzeitpunkt hatte.

Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen stellten die Ordnungshüter fest, dass auf dem Beifahrersitz ihres Pkw eine leere Weinflasche (0,3 l) lag.

Hermann Schwichtenberg

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Quelle: news aktuell / dpa