24.10.2014 | 16:18 Uhr
Kreis Dithmarschen (ots) – Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) trauten ihren Augen am gestrigen Morgen (Donnerstag, 0.00 Uhr) nicht: Der Fahrer des holländischen Lastwagens hatte in der Carl-Friedrich-Benz-Straße einen anderen Lkw überholt – mit mindestens 90 km/h, wie sie registriert hatten. Sie hielten den Laster an und stellten fest, dass der Fahrer keine Fahrerkarte in das digitale Kontrollgerät eingelegt und wenige Minuten zuvor eine fremde Fahrerkarte aus dem digitalen Kontrollgerät herausgenommen hatte.
Nachdem das strafrechtliche Verhalten des Fahrers feststand – gegen ihn wird in diesem Fall wegen Verstoßes gegen Paragraph 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten“) ermittelt -, alarmierten die BAG-Kräfte das Polizei-Bezirksrevier Heide.
Die Polizeibeamten stellten zudem fest, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss stand – der Drogenvortest reagierte positiv auf THC.
Folgen für den Fahrer: Blutprobenentnahme auf Anordnung eines Richters, Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 2.200 Euro, Anzeigen.
Doch das war noch nicht alles: Schwer wiegt für den Fahrer auch, dass er den von ihm zuvor gelenkten Lkw – vollgeladen mit Muschel – stehenlassen musste. Aufgrund des begründeten Drogenverdachts kam er als Fahrer nicht mehr infrage.
Um das Auto dennoch von der Straße zu bekommen, wurde der Disponent aus der Nähe von Bremen benachrichtigt: „Er wird die Sicherheitsleistung persönlich erbringen und den Lkw weiterbefördern“, ist im Polizeibericht zu lesen.
Auszug aus dem StGB zu § 269 (Fälschung beweiserheblicher Daten): „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.“
Hermann Schwichtenberg
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