Polizei stoppt Hundewelpenschmuggel – Acht Welpen kamen ins Tierheim

Polizei stoppt Hundewelpenschmuggel – Acht Welpen kamen ins Tierheim

PFARRWEISACH, LKR. HASSBERGE. Acht Labradorwelpen haben Beamte der Eberner Polizei am Donnerstagabend aus den Händen von Hundeschmugglern beifreit. Ein ungarisches Duo transportierte die fünf Wochen alte Tiere ohne Wasser im Kofferraum. Aktuell befinden sich die Hunde, für die allesamt keine Impfausweise existieren, in einem örtlichen Tierheim in Quarantäne. Gegen die Hundehändler, die wieder auf freien Fuß gesetzt wurden, leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren ein.

Foto: Polizei

Gegen 23:00 Uhr hatte eine Streife im Ortsteil Junkersdorf a. d. Weisach einen mit zwei Personen besetzten Mercedes kontrolliert. Schnell fiel den Beamten im Kofferraum des ungarischen Fahrzeugs eine Metallbox auf, in der acht Hundewelpen saßen. Der 38-jährige Fahrer und seine Begleitung gaben an, sie hätten vor, die jungen Labradore an einen Bekannten abzugeben. Dieser würde die Tiere dann weiter vermitteln.

Zunächst nahmen die Polizisten den Mann und seine 2 Jahre ältere Beifahrerin samt den Welpen zur weiteren Abklärung mit zur Polizeiinspektion Ebern. Dort wurden zuerst die Welpen mit Wasser und Futter versorgt und eine Hundeführerin der Schweinfurter Polizei hinzugezogen. Die Hunde waren mit ihren etwa 5 Wochen noch viel zu jung, um an neue Besitzer abgegeben zu werden. Außerdem konnte der Händler für keinen der Labradore Impfpapiere vorweisen. Die Polizei nahm den Besitzern die Welpen ab und brachte sie in ein örtliches Tierheim. Dort befinden sie sich für die kommenden Wochen in Quarantäne und werden bestens versorgt.

Die Sachbearbeitung hat eine Hundeführerin der Operativen Ergänzungsdienste Schweinfurt übernommen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurden die beiden Ungarn nach Einbehalt einer Sicherheitsleistung auf freien Fuß gesetzt. Den Hundehändler erwartet nun ein Strafverfahren wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz sowie Ordnungswidrigkeitenanzeigen gemäß dem Tierschutzgesetz, Seuchenschutzgesetz und der Gewerbeordnung.



Quelle: Bayerische Polizei