POL-GF: Raubüberfall auf „Hol‘ ab-Markt“ in Gifhorn aufgeklärt/16-jähriger Tatverdächtiger festgenommen

24.10.2014 | 13:10 Uhr

Gifhorn (ots) – Wie berichtet, wurde am 29.08.2014, gg. 16.55 Uhr, von einem zunächst unbekannten Täter der „Hol‘ ab-Markt“ am Sonnenweg in 38518 Gifhorn überfallen. Der Räuber hatte im Eingangsbereich des Marktes zweimal in die Luft geschossen, anschließend einen Mitarbeiter und Kunden mit einer Faustfeuerwaffe bedroht und die Herausgabe von Geld gefordert. Seiner Forderung hat er massiv Nachdruck verliehen, indem er einem 31-jährigen Mitarbeiter die Waffe an den Kopf hielt, worauf ihm dieser mehrere hundert Euro aus der Kasse übergab. Der Täter flüchte zu Fuß aus dem Markt und konnte auch im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung nicht gestellt werden.

Im Zuge der kriminalpolizeilichen Ermittlungen ergab sich ein Tatverdacht gegen einen 16-jährigen Gifhorner, der bei der Polizei bereits wegen Drogen-, Diebstahls- und Körperverletzungsdelikten auffällig war. Der Aufenthaltsort des jungen Mannes konnte zunächst nicht festgestellt werden, offensichtlich hatte er sich abgesetzt. Da er auch einen 3-wöchigen Dauerarrest nicht antrat, den das Amtsgericht Gifhorn wegen einer Körperverletzung gegen ihn verhängt hatte und zu einer Hauptverhandlung wegen Diebstahls vor dem Jugendrichter des AG Gifhorn nicht erschien, wurde gegen ihn ein Haftbefehl erlassen.

Am 16.10.2014 wurde er im Landkreis Celle festgenommen und in die Jugendarrestanstalt Nienburg eingeliefert. Dort konfrontierten ihn am 21.10.2014 die Ermittler der Gifhorner Polizei mit den Tatvorwürfen zum Raubüberfall auf den „Hol‘ ab-Markt“. In seiner Vernehmung gestand er die Tat und gab als Motiv u. a. seine Drogensucht an.

Die Tatwaffe, eine kleine, schwarze Schreckschusspistole, will er auf der Flucht in Richtung Kösliner Straße/Ernst-August-Straße auf einem Brachgelände an der Rückseite des Marktes weggeworfen haben. Sie konnte bislang nicht aufgefunden werden. Evtl. wurde sie von einem Unbeteiligten gefunden. In diesem Fall bittet die Polizei um eine entsprechende Mitteilung unter 05371/9800. Die Waffe ist als Beweismittel für das Verfahren noch von Bedeutung.

Schmidt

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Quelle: news aktuell / dpa