BPOLI LUD: Gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen

24.10.2014 | 12:52 Uhr

Görlitz (ots) – Fünf Ausländer, welche auf deutscher sowie auf polnischer Seite festgestellt wurden, haben gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen und wurden deshalb angezeigt.

Bei den auf der deutschen Seite festgestellten Personen handelt es sich um eine Ukrainerin (30), einen Georgier (26) und einen Armenier (22). Ermittlungen ergaben, dass die bei Kodersdorf aufgegriffene 30-Jährige mit einem erschlichenen polnischen Visum unerlaubt eingereist war. Sie reiste inzwischen freiwillig aus. Der ebenfalls bei Kodersdorf aufgegriffene 26-Jährige nutzte für die unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik dagegen ein erschlichenes griechisches Visum. Inzwischen hat er das Land auf dem Luftweg verlassen. Der 22-Jährige war schließlich ohne Dokumente von Polen nach Deutschland gelangt. Er wurde an den polnischen Grenzschutz übergeben.

Bei den durch die gemeinsame deutsch-polnische Streifengruppe auf polnischer Seite festgestellten Personen handelt es sich um zwei Ukrainer (26, 31).

Dem 26-Jährigen wird vorgeworfen, dass er sich seit Ende August unerlaubt im Schengen-Raum aufhielt. Er war Anfang Juni mit einem zunächst gültigen Aufenthaltstitel nach Portugal gereist. Die Rückreise in die Ukraine trat er jedoch mit dem inzwischen ungültig gewordenen Aufenthaltstitel an. Zudem muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, während der Rückreise auch unerlaubt von Frankreich in die Bundesrepublik eingereist zu sein.

Der 31-Jährige war lediglich im Besitz eines Passersatzpapiers und behauptete, er hätte sein gültiges polnisches Visum samt Reisepass verloren. Die polnischen Kollegen konfrontierten ihn daraufhin mit der Tatsache, dass das Visum unabhängig vom Diebstahl längst ungültig ist. Demnach hielt er sich vor der Einreise in die polnische Republik in jedem Fall auch unerlaubt auf deutscher Seite auf.

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Quelle: news aktuell / dpa