23.10.2014 | 14:00 Uhr
Konstanz (ots) – Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Ravensburg und dem Polizeipräsidium Konstanz vom 23.10.2014:
Riedhausen
Versuchtes Tötungsdelikt
Wegen eines versuchten Tötungsdeliktes am Mittwochmorgen gegen 06.30 Uhr in der Gartenstraße ermittelt die Staatsanwaltschaft Ravensburg und die Kriminalpolizei Friedrichshafen gegen einen 50 Jahre alten Mann. Der Tatverdächtige und sein späteres 33-jähriges Opfer lernten sich am Dienstagabend am Bahnhof Ravensburg kennen und sprachen gemeinsam mit der Freundin des 33-Jährigen dem Alkohol zu. Im Verlauf des Abends begab sich das Trio dann in die Wohnung des Opfers und setzte dort den Konsum des Alkohols fort. Nachdem sich die Drei gemeinsam zum Schlafen ins Bett gelegt hatten, erwachte die Freundin des Opfers plötzlich, da sie vom Tatverdächtigen unsittlich angefasst wurde. In der Folge kam es daraufhin zu einem handfesten Streit zwischen dem Tatverdächtigen und dem zwischenzeitlich über die Annäherungsversuche von seiner Freundin unterrichteten 33-Jährigen. Unter den Worten „Ich bring dich um“ verschloss das Opfer seine Wohnungstür, nahm den Schlüssel an sich und schlief gemeinsam mit den beiden anderen Personen wieder ein. Der Tatverdächtige erwachte in den frühen Morgenstunden und beim Überdenken seiner Lage und in Erinnerung der Worte seines späteren Opfers griff der 50-Jährige zu zwei Küchenmesser und stach auf den im Bett arglosen 33-jährigen Schlafenden ein. Von dem Übergriff wach geworden, kam es zu einem Gerangel zwischen den beiden Kontrahenten, wobei der Tatverdächtige weiter auf sein Opfer einstach. Auf Bitte, die Wohnung verlassen zu wollen, übergab die durch den Kampf wach gewordene Freundin den Schlüssel zur Wohnungstür, so dass der Tatverdächtige flüchten konnte. Im Zuge der Fahndungsmaßnahmen konnte der Tatverdächtige mit blutverschmierter Bekleidung am Fahrbahnrand der K 7964 von Riedhausen in Richtung Pfrungen festgestellt und vorläufig festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ravensburg erließ und eröffnete das zuständige Amtsgericht gegen den 50- Jährigen einen Haftbefehl. Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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