POL-DA: Darmstadt: Trickbetrügerin in der Innenstadt unterwegs

23.10.2014 | 12:16 Uhr

Darmstadt (ots) – Eine Trickbetrügerin ergaunerte am Mittwoch (22.10.2014) in einem Schmuckgeschäft in der Ernst-Ludwig-Straße 95 Euro und einen Geldbeutel. Die bislang unbekannte Täterin trat gegen 19 Uhr an die Kasse, um eine Geldbörse im Wert von 8 Euro zu bezahlen. Hierzu holte die Betrügerin einen 100- Euro -Schein aus ihrer Tasche. Da sie einen 5-Euro-Schein als Wechselgeld erhalten wollte, kramte sie weitere drei Euro aus ihrer Tasche hervor, die sie der Kassiererin gab. Die Verkäuferin übergab im Gegenzug 95 Euro, bemerkte dabei zunächst jedoch gar nicht, dass ihr der 100-Euro-Schein gar nicht übergeben worden war. Als die Kriminelle mit der Ware und dem Wechselgeld bereits das Geschäft verlassen hatte, bemerkte die Kassiererin den Schwindel. Die alarmierte Polizei konnte die Betrügerin nicht mehr feststellen. Sie soll etwa 45 bis 50 Jahre alt, ungefähr 1,75 Meter groß und von kräftiger Statur gewesen sein. Sie war mit einem dunklen Steppmantel bekleidet und hatte ihre dunklen Haare zum Dutt gebunden.

Das Kommissariat 24 der Kriminalpolizei Darmstadt hat die Ermittlungen aufgenommen und bitte unter der Rufnummer 06151/969-0 um Hinweise zu der Täterin.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei ausdrücklich vor dem sogenannten Wechselfallenschwindel. Die Masche der Ganoven ist immer ähnlich. An der Kasse möchten sie einen günstigen Artikel kaufen. Das Wechselgeld wird in kleinen Scheinen verlangt, das man sich oft auch mehrfach wechseln und in verschiedenen Stückelungen herausgeben lässt. Meist sind es mehrere Täter, denen es häufig gelingt, durch geschickte Gesprächsführung und Ablenkung Teile des Wechselgeldes zu unterschlagen und mehr Rückgeld zu erlangen, als ausgegeben wurde. Lassen Sie sich beim Herausgeben von Wechselgeld daher niemals ablenken oder verunsichern. Wenn sie unsicher geworden sind, rufen Sie einen weiteren Mitarbeiter hinzu und behalten Sie auch immer ihre Kasse im Auge. Verständigen Sie schon beim geringsten Verdacht einer solchen Straftat umgehend die Polizei.

ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969 

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Quelle: news aktuell / dpa