Thema „Rettungsgasse“ – Polizeipräsidium Oberpfalz finanziert Hinweisfolien an Autobahnbrücken
REGENSBURG. „Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.“ So definiert der Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung die Bildung einer Rettungsgasse.
(V.l.n.r): Erster Polizeihauptkommissar Friedrich Böhm (Verkehrspolizeiinspektion Amberg), Kreisbrandrat Fredi Weiß und stellvertretender Leiter der Autobahnmeisterei Lauterhofen/Schwandorf Markus Käsbauer begutachten die neu angebrachten Folien.
Die Realität sieht leider allzu oft anders aus. Da quälen sich Polizei- und Rettungsfahrzeuge jeglicher Art durch den stehenden oder langsam dahin schleichenden Verkehr um zu den Unfall- oder Einsatzstellen zu gelangen.
Um die Verkehrsteilnehmer einmal mehr auf diese Problematik hinzuweisen hat das Polizeipräsidium Oberpfalz 14 großflächige Folien mit der Aufschrift „Rettungsgasse bilden“ finanziert. An Brückenbauwerken der verschiedenen Autobahnen des Präsidialbereichs sollen sie auf das richtige Verhalten hinweisen. So auch an der BAB A 6 zwischen den Anschlussstellen Amberg-Süd und Amberg-Ost, wo Vertreter von Polizei, Feuerwehr und Autobahnmeisterei die neu angebrachten Folien begutachteten.
Bereits bei stockendem Verkehr muss diese Rettungsgasse demnach gebildet und offen gehalten werden. Denn wenn die Fahrzeuge schon dicht auf dicht stehen ist es oftmals nicht mehr möglich den Hilfsfahrzeugen rechtzeitig und ausreichend Platz zu verschaffen.
Wie sieht die Bildung der Rettungsgasse aus und wem soll sie freie Durchfahrt verschaffen?
Für den Autofahrer heißt es die Geschwindigkeit zu verringern und nach dem Grundsatz „eins links – zwei rechts“ langsam an den Fahrbahnrand zu fahren. Dort soll das Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtet sein damit das Heck des Fahrzeugs nicht in die Rettungsgasse ragt.
Der Abstand zum Vordermann soll so dimensioniert sein um gegebenenfalls manövrieren zu können.
Die Rettungsgasse ist so lange offen zu halten bis der Verkehr wieder rollt!
Die Rettungsgasse darf ausschließlich von Hilfsfahrzeugen mit Lichtzeichen oder Tonsignalen befahren werden. Dazu zählen insbesondere Rettungsdienste, Feuerwehren, Polizei aber auch Abschlepp- und Bergungsdienste, sowie Fahrzeuge der Autobahn und Straßenmeisterei um die wichtigsten zu nennen.
Die Initiative ist ein Schwerpunkt des Verkehrssicherheitsprogramms 2020 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ womit ein wichtiger Beitrag zur Verminderung der oft schlimmen Unfallfolgen geleistet werden soll.
Weitere Informationen zum Thema „Rettungsgasse“ finden die Verkehrsteilnehmer/Innen in einer vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und des ADAC herausgegebenen Broschüre, die bei den Polizeidienststellen vorrätig ist.
Vor der anstehenden kalten Jahreszeit sollen zu diesem Thema im Speziellen die Winterdienste der Autobahnmeistereien erwähnt werden. Für sie ist die Rettungsgasse unerlässlich um liegengebliebenen Fahrzeugen die Weiterfahrt und allen anderen Verkehrsteilnehmern geräumte und gestreute Fahrbahnverhältnisse zu ermöglichen.
Medienkontakt: PP Oberpfalz, PHK Michael Rebele, Tel.: 0941/506-1012
Veröffentlicht am: 23.10.2014, 09:45 Uhr;