21.10.2014 | 15:11 Uhr
Göppingen (ots) – Zu einem außergewöhnlichen Schiffsunfall wurden am Mittag des 20.10.2014 die Kollegen der Wasserschutzpolizeistation Stuttgart zur Schleuse Cannstatt gerufen. Wie die polizeilichen Ermittlungen ergaben, hatte der auf dem Neckar unerfahrene Schiffsführer eines flussaufwärtsfahrenden Tankmotorschiffs Probleme, sein Fahrzeug in langsamer Fahrt durch den engen Schleusenbereich zu manövrieren. Als er versuchte, sein Schiff durch abbremsen wieder aufzustrecken, sah der Schiffsführer eines nachfolgenden schnelleren Gütermotorschiffs hier verbotswidrig eine Möglichkeit, rechts zu überholen. Durch dieses Manöver geriet das Tankmotorschiff noch weiter nach rechts und drohte mit dem Gütermotorschiff zu kollidieren. Um die drohende Kollision zu verhindern, brach der Schiffsführer das Überholmanöver ab. Die daraus resultierende Sogwirkung des Wassers schränkte dann die Manövrierfähigkeit des Tankmotorschiffs noch weiter ein. Letztendlich berührte das Schiff mit seinem Heck einen Dalben im Unterwasser der Schleuse Cannstatt und wurde dabei leicht beschädigt. Der verbotswidrige Überholer muss sich wegen eines Verstoßes gegen die Binnenschifffahrtsstraßenordnung verantworten
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