Polizeipräsidium Westpfalz
19.10.2014, 12:48 – Polizeidirektion Kaiserslautern
Lauterecken, B 270, Null-Promille bei jugendlichen KFZ-Führern
In der Nacht von Freitag auf Samstag kontrollierten die Beamten der Polizeiinspektion Lauterecken einen 16jährigen Rollerfahrer. Dabei wurde Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest ergab 0,44 Promille. Da für Fahranfänger und junge Fahrer ein absolutes Alkoholverbot gilt, kommt auf den jungen Mann ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro zu. Nach statistischen Untersuchungen ist Alkohol am Steuer eine der Hauptunfallur-sachen. Dabei erhöht gerade bei Fahranfängern und Fahranfängerinnen das Zusammentreffen von Unerfahrenheit und Alkohol am Steuer das ohnehin schon hohe Unfallrisiko dieser Personengruppe. Denn allgemein sind bei ihnen Wahrnehmungsstrategien und Fahrautomatismen erst im Aufbau begriffen. Sie müssen komplexere Fahraufgaben noch bewusst vollziehen und sind daher für die negativen Alkoholwirkungen besonders anfällig. Bei Fahranfängern wurde 2007 ein absolutes Alkoholverbot eingeführt. Die Neuregelung in § 24c StVG (Straßenverkehrsgesetz) gilt für diejenigen, die sich noch in der Probezeit befinden sowie für alle Führer eines Kraftfahrzeuges, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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