16.10.2014 | 13:55 Uhr
Görlitz (ots) – Gestern Nachmittag kontrollierte eine Streife der gemeinsamen Streifengruppe aus Bundespolizei und Zoll in Kodersdorf den Fahrer einer bulgarischen Sattelzugkombination. Dabei wurde festgestellt, dass dem bulgarischen Berufskraftfahrer (49) das Fahren von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland untersagt wurde. Den Grund für diese Entscheidung erfuhren die Beamten wenig später. Demnach war gegen den Mann wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort durch das Amtsgericht Landshut neben einer Ersatzfreiheitsstrafe besagte Sperrfrist angeordnet worden. Das Problem mit der Ersatzfreiheitsstrafe konnte der 49-Jährige lösen – er zahlte 1.235,00 Euro Geldstrafe. Aus der Weiterfahrt, die nach Spanien gehen sollte, wurde unfreiwillig eine Weiterreise zu Fuß. Der Sattelzug blieb stehen, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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