16.10.2014 | 12:00 Uhr
Frankfurt/Main (ots) – Nach nur einem Verhandlungstag verurteilte das Landgericht Aschaffenburg am 09.10.14 einen 39-jährigen Iraner wegen gewerbsmäßiger Einschleusung von 22 Landsleuten, zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten. Nach Rechtsgesprächen und einem umfassenden Geständnis ließ das Gericht den Vorwurf des bandenmäßigen Handelns fallen, erklärte jedoch 72.000 Euro an Schleuserlohn für verfallen. Der Verhandlung gingen eng mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg abgestimmte Ermittlungen der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Flughafen Frankfurt/Main voraus, die bereits im August 2013 ihren Anfang nahmen, als der Angeklagte mit zwei Landsleuten nach Deutschland einreiste und 63.000 Euro dabei hatte. Eine der damaligen Begleiterinnen gab zu, dass die angebliche Geschäftsreise nach Italien nur vorgeschoben sei. Vielmehr wollte sie in Deutschland einen Asylantrag stellen. Intensive Finanzermittlungen der Bundespolizei und der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg führten zu dem Ergebnis, dass der 39-Jährige durch seine Schleusungen mindestens 72.000 Euro eingenommen hat. In der Hauptverhandlung gab der Angeklagte an, dass viele Iraner, denen er die Einreise nach Europa ermöglicht habe, zum Christentum konvertiert seien, was im Iran lebensgefährlich sei. Der Vorsitzende Richter stellte in seiner mündlichen Urteilsbegründung jedoch klar, dass hier ein humanitäres Motiv des Angeklagten ausgeschlossen sei. Vielmehr hätten die geldwerten Einnahmen des Angeklagten für diesen im Vordergrund gestanden. „Auch dieser Fall zeigt, dass im Hintergrund der illegalen Migration in aller Regel Schleuser agieren, die dem Bereich der organisierten Kriminalität zuzuordnen sind und denen es egal ist, ob sie mit Drogen Waffen oder dem Schicksal von Menschen Kasse machen. Aus diesem Grund ist die Bekämpfung der Schleusungskriminalität auch einer unserer Schwerpunkte im Bereich der Strafverfolgung“, so Joachim Moritz, Präsident der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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