15.10.2014 | 17:27 Uhr
Bad Gandersheim (ots) – (Bet) Ein 18jähriger Kreienser Mann befuhr zur o. g. Zeit mit einem Krad öffentlichen Straßen und Plätze, obwohl er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Außerdem war das Krad weder versichert, noch für den Verkehr zugelassen. Gegen den 18jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
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