POL-OB: Ärgernis Unfallflucht – kein Kavaliersdelikt

Polizeipräsidium Oberhausen [Pressemappe]
Oberhausen (ots) – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat. Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Zudem droht auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Im letzten Jahr registrierte die … Lesen Sie hier weiter…